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Egal ob Sportveranstaltung, Schultheater, Tag der offenen Tür oder einfach nur der tägliche Ablauf im SSD. Hier könnt ihr über organisatorische Dinge plaudern.
30.03.2010, 17:27
Original von 21/83-1
Dort stoßen unsere Erzählungen auf reines Unverständnis, dass man z.B. ein Blutzuckermessgerät für "200€" nicht kaufen könne. (Laut JUH FSJ'ler: höchstens 50€)
Also ich könnte mir auch wichtigere Investitionen im SSD vorstellen als in ein BZ-Messgerät, auch weil hier wieder die rechtliche Seite hinzukommt (gibt lange Diskussionen hier).
Was die Sache mit der Schraube angeht würde ich auch den RD rufen.
Gruß
30.03.2010, 17:41
mal kurz ot:
ein Stethoskop gibts ab 2.95€ aufwärts. Zum RR-Messen langt das bilige dicke.
30.03.2010, 18:41
BZ-Messgeräte bekommt man gratis nachgeschmissen. Das Teure sind dabei die Testsensoren.... davon gibts nämlich in dem Werbegeschenk nur 5 Stück.
30.03.2010, 21:04
Zu dem Thema mit der Schraube: Ein Fall für den RTW, vielleicht sogar fürs NEF. Nicht, weil die Verletzung selbst direkt so gefährlich ist, sondern eher, weil das wahrscheinlich verdammt weh tut, also ein Schmerzmittelchen beim Transport nicht schaden kann. Außerdem kann ein Patient mit Schraube im Fuß nunmal von Natur aus nicht gehen, also ist auch hier mindestens ein Fahrzeug mit Trage notwendig.
Und zu der Sache mit dem RTW, der angeblich nicht gezahlt wird:
Hier mal der Orginaltext von der GUV, der hier in NRW gilt:
4.2 Wie ist die/der Verletzte zu transportieren?
Ein schneller und fachgerechter Transport der/des Verletzten zur Arztpraxis bzw. in das Krankenhaus kann entscheidend für den Erfolg der Heilbehandlung sein. Bei
der Auswahl des Transportmittels sind die Art und Schwere der Verletzung und die örtlichen Verhältnisse zu beachten.
So kann bei leichten Verletzungen eine Schülerin/ein Schüler zu Fuß, mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxi oder Privatwagen zur behandelnden Arztpraxis gebracht
werden (Kosten für den Transport trägt der Unfallversicherungsträger). Je nach Alter der/des Verletzten und je nach Art der Verletzung muss entschieden werden, ob die/der Verletzte durch eine weitere Person begleitet werden muss.
Bei Verletzungen, die einen besonderen Transport bzw. sachkundige Betreuung während des Transportes erfordern, sollte dieser durch Rettungswagen oder Notarztwagen erfolgen.
Bestehen nach Unfällen Zweifel an der Transportfähigkeit der/des Verletzten, sollte grundsätzlich eine Ärztin/ein Arzt über die Art des Transportes entscheiden.
Folglich hätte die Versicherung hier ganz klar den RTW bezahlt.
Zuletzt geändert von
LevSani am 30.03.2010, 21:06, insgesamt 1-mal geändert.
31.03.2010, 14:07
Die Unfallkasse zahlt eigentlich immer einen RTW...
Hier handelt es sich schleißlich um einen Fremdkörper in der Wunde, einhergehend mit Gehunfähigkeit und ggf. starken Schmerzen.
Den Patienten in ein Taxi zu setzen ist absoluter Schwachsinn! Das hättet ihr als SSD vielleicht verhindern sollen...
Die Angst der Schulleitungen, auf den Kosten sitzenzubleiben, ist unbegründet, solange keine mutwillige Fehlalarmierung erfolgt. Selbst dann wäre eher der haftbar, der den Notruf missbraucht.
Edit: Blutzuckermessgeräte bekommt man umsonst, entweder, wenn man den Hersteller anschreibt oder eine Arztpraxis anspricht. Die Praxen ersticken oft in Mustern...
Wenn es dann trotzdem noch Probleme geben sollte und ihr ein BZ-Gerät benötigt, könnt ihr mich per PN anschreiben. Ich habe noch einige Mustergeräte für SSDs liegen (nicht zur Abgabe an Privat!).
Zuletzt geändert von
Hajo Behrendt am 31.03.2010, 14:12, insgesamt 1-mal geändert.
31.03.2010, 14:35
@Hajo:
Der SSD kann der Schulleitung vllt. etwas empfehlen oder einen Ratschlag geben, aber eine Handlung verhindern können sie nicht.
31.03.2010, 14:40
Da meinte ich ja damit!
31.03.2010, 15:03
Aber dennoch: Wenn die Schulleitung bei einem Notfall das Absetzen eines Notrufes für unnötig hält, will ich mal sehen, dass dir im Nachhinein ein Strick draus gedreht wird, wenn du (aufgrund besseren Wissens) einen Notruf abgesetzt hast.
Sollte sowas nämlich groß rauskommen, kommt das nicht unbedingt dem Ansehen der Schule zugute...
31.03.2010, 17:50
Ein anderer SSD'ler hat einmal einen RTW gerufen, weil eine Schülerin gezittert hat und nicht mehr hat gehen können (so hat er's erzählt). Er hat die 112 dann ohne Rücksprache mit der Schulleitung (er war im Nebengebäude) angerufen.
Anschließend bekam er vom Schulleiter, der Sekretärin und der SSD-Lehrerin einen "anschiss".
Sie entschuldigten sich anschließend, aber im ersten Moment wurde nur kritisiert.
31.03.2010, 18:03
Naja, ob der RTW wirklich notwendig war, möchte ich jetzt hier nicht entscheiden, da ich nicht live dabei war und du es ja auch nur von deinem Kameraden gehört hast.
Was aber den Anschiss angeht:
JEDER, egal ob Schüler, Schüler und SSD´ler oder Lehrer oder wer auch immer, egal ob man in der Schule ist oder nicht, kann den Notruf wählen, wenn er mit der Situation überfordert ist, die vor ihm liegt. Das war hier wohl der Fall.
Warum jetzt die Schulleitung Anschiss verteilt hat, kann ich nicht sagen. Was aber klar ist, das ist die Tatsache, dass sich die Sekretärin und die SSD-Lehrerin dann erstmal nicht auf deine Seite schlagen, da sie ja somit einen Konflikt mit ihrem Vorgesetzten hätten. Dass sowas nicht gerade förderlich für eine Karriere ist, wird jedem bewusst sein.
31.03.2010, 18:23
Was geht denn bei euch allen ab?
Also im Gespräch mit unserem Schulleiter hat er uns gesesagt, dass wenn wir einen RTW brauchen, den auch gerne rufen dürfen. Aber er auch darüber informiert werden möchte, aber er will nicht entscheiden. Nur, dass er halt Bescheid weiß.
Lächerlich finde ich es, wenn man einen Anschiss bekommt, weil man einem Schüler helfen will, der Hilfe braucht - darunter sehe ich jetzt auch das absetzen eines Notrufes.
Gerne Notruf absetzten, dein Recht auch nach §323c StGB. Aber es ist ja auch nicht schwer, den Schulleiter / das Sekretariat darüber zu informieren. Möglichst zeitnah!
Gruß,
Mike
21.04.2010, 12:04
Jetzt mal ehrlich: Wenn ausgebildete SSD´ler ohne vorherige Rücksprache einen Notruf absetzten, dann wird das einen Grund haben. Wir sind ja nicht blöd!!!=)
Ich finds ne Frechheit von den Lehrern, dass sie sich soetwas erlauben. Sollen sie doch froh sein, wenns nicht an ihnen hängenbleibt.
Wegen der Sache mit der Schraube: Was muss da erst passieren, das der RTW gerufen wird? Braucht man erstmal 2 tote Schüler, oder was?
22.04.2010, 19:53
Original von Carina
das einen Grund haben. Wir sind ja nicht blöd!!!=)
Ich stimme dir zu, aber den oben zitierten Satz kommentiere ich jetzt nicht, weil man bei dir nie sicher sein kann ;-P
24.04.2010, 13:18
Haha, Scherzkeks....
30.04.2010, 23:07
Hallo,
hier mal eine
Idee für alle, die auch solche oder ähnliche Probleme haben:
Bittet den Schulkoordinator Eurer betreuenden HiOrg, mit euch, der Schulleitung Eurer Schule und evtl. der betreuenden Lehrkraft ein Gespräch zu machen...
Wir hatten das heute mal, auf Anregung unserer HiOrg. Das hat echt Wunder gewirkt. Alles, was vorher bei uns abgelehnt worden ist (z.B. Händedesinfektion) war auch einmal kein Problem mehr und ist sofort bestellt worden..
DANKE, ANDREAS für die Idee und das Durchführen!!!!
Viel Glück und v.a. Ausdauer beim Lösen Eurer Probleme
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