Wenn du ne Antwort bekommst, weiß ich was drinsteht 

Endlich EH! 04.05.2008!
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Original von gorld
Wenn du ne Antwort bekommst, weiß ich was drinsteht
Original von ChrisOriginal von gorld
Wenn du ne Antwort bekommst, weiß ich was drinsteht
A pro pos Antwort, eben mitm Lehrer gesprochen.
Das ganze hat einen einfachen Hintergrund.
Der SSD muss die Aufsichtspflicht übernehmen dürfen, da ansonsten auch selbstständige Behandlungsschritte und die Alarmierung des RD nicht möglich wären ohne Aufsichtsperson.
So, mal schauen ob das Ministerium diese Auffassung teilt.
Original von Chris Damit kann die Aufsichtspflicht - TaDa - an den Schulsanitätsdienst übergehen. Somit sagt die GSO eben nichts anderes.
Original von madhefOriginal von Chris Damit kann die Aufsichtspflicht - TaDa - an den Schulsanitätsdienst übergehen. Somit sagt die GSO eben nichts anderes.
Sofern der Schulleiter das mit dem Schulforum abspricht ist das alles möglich.
Aber: Sobald eine Aufsichtsübertragung auf einen Minderjährigen übertragen wird, ist dieser auch ausreichend zu beaufsichtigen...
Die von dir beschriebene angebliche allgemeine Regelung widerspricht der GSO (und der RSO und der ....) und ist auch nicht mit den Richtlinien der EH des KMs in einklang zu bringen.
Übrigens braucht du für die Hilfeleistung und das Rufen des RD dafinitiv keine Aufsichtspflicht.
Original von Chris
Die Hilfeleistung erfolgt definitiv nicht unter Aufsicht der Lehrkraft, es ist lediglich ein lehrer mit der allgemeinen Aufsicht über den SSD beauftragt.
Original von Gerd
Ebenso teile ich die Auffassung, dass Erste-Hilfe-Leistungen grundsätzlich unter Aufsicht einer Lehrkraft stattfinden müssen. Dieses wird die Lehrkraft sein, der in dem Moment die Aufsichtspflich obliegt, z. B. weil Sie die Schülerin oder den Schüler gerade unterrichtet.
Original von ChrisOriginal von Gerd
Ebenso teile ich die Auffassung, dass Erste-Hilfe-Leistungen grundsätzlich unter Aufsicht einer Lehrkraft stattfinden müssen. Dieses wird die Lehrkraft sein, der in dem Moment die Aufsichtspflich obliegt, z. B. weil Sie die Schülerin oder den Schüler gerade unterrichtet.
Dazu mal die Frage : Was qualifiziert eine Lehrkraft dazu, einen SanHelfer/RDH/RS oder so bei einer Hilfeleistung zu beaufsichtigen? Und : Hat die Lehrkraft nicht auch die anderen Schüler zu beaufsichtigen?
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