HVO/First Responder von der Feuerwehr

Egal ob Sportveranstaltung, Schultheater, Tag der offenen Tür oder einfach nur der tägliche Ablauf im SSD. Hier könnt ihr über organisatorische Dinge plaudern.

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29.12.2010, 00:14
Original von Onkel Juergen
Das ist so korrekt, allerdings sprechen wir dann nicht mehr von so nem seltsamen Balken auf dem Dach eines Privat - PKW. Das ist nämlich auch in solch einem Fall nicht erlaubt [...]


Erlaubt sind die Dachaufsetzer auf jeden Fall. Zumindest solange sie nicht beleuchtet sind. Allerdings verschaffen sie mir keinerlei Rechte gegenüber anderen Verlkehrsteilnehmern, vor allem kein Wegerecht i.S.d. § 38 StVO.

Sonderrechte i.S.d. § 35 StVO allerdings kann m.E. ein FR einer Feuerwehr durchaus in Anspruch nehmen. "die Feuerwehr" ist im genannten Paragraphen schließlich explizit genannt.
Zu prüfen wäre nur ob es zu den genannten "hoheitlichen Aufgaben" gehört "Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden". Denn letzte Voraussetzungen werden nur im Zusammenhang mit den Fahrzeugen des Rettungsdienstes genannt, zu welchen zumindest nach hiesiger Rechtsauffassung die FR definitiv nicht gehören.

29.12.2010, 00:28
Die Dachaufsetzer sind Anbauteile an das Fahrzeug und müssen als solche gem. StVZO zugelassen sein (E-Prüfzeichen etc.) Viele Produkte am Markt erfüllen diese Anforderung nicht.

Wenn es durch das Schild, was sich z.B. während der Fahrt vom Dach löst, zu einem Unfall kommt, sieht es wohl schlecht für die Einsatzkraft aus...

Beleuchtete/Blinkende Versionen sind meines Wissens gar nicht erlaubt.
35 Jahre, Im-RTW-beim-Patienten-Sitzer, hauptamtlicher "Zivi"-in-den-Hintern-Treter, ehrenamtl. Löschknecht, Obermufti von einigen SSDs -- im schönsten Bundesland der Welt: Schleswig-Holstein!

29.12.2010, 00:56
Beleuchtete und blinkende Versionen sind definitiv nicht erlaubt (vgl. § 49a StVO). Ob ein unbeleuchteter Dachaufsetzer eine E-Kennzeichnung haben muss, bin ich mir grade gar nicht sicher. Wenn ich mir nen Koffer per Gepäckträger aufs Dach schnalle, braucht der ja auch keine. Lediglich eine ausreichende Sicherung der Ladung ist m.E. erforderlich. Egal ob durch Verzurren oder Magnete...

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