Elektronische Protokolle

Egal ob Sportveranstaltung, Schultheater, Tag der offenen Tür oder einfach nur der tägliche Ablauf im SSD. Hier könnt ihr über organisatorische Dinge plaudern.

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20.04.2011, 17:33
Original von Berliner Schildkröte
Sorry, aber das leuchtet mir nicht ein. Wenn ich einen Notfallpatienten habe, dann habe ich eigentlich besseres zu tun, als mich an einen Computer zu setzen und irgendwelche Sachen auszufüllen. Nicht umsonst, wird das im wirklichen RD auch hinterher auf der Wache eingetippt, je nach System. Ich weiß nicht wie groß die Teams bei euch sind, aber ich hätte keine Zeit neben der Behandlung eines Patienten während ich auf den RD warte, vielleicht noch jemanden als Einweiser rausschicke noch mal eben schnell das Protokoll ein/abzutippen, wenn ich überhaupt die Zeit habe, da mehr als absolut notwendige Informationen einzutragen. Da ist die Variante mit dem kopieren deutlich schneller und effektiver.

Da muss ich zustimmen! Ich füll sogar nur Name, RR/Puls und die Zeiten aus und das andere meistens nach der Übergabe. Ich hab meistens keine Zeit/Lust das während der Behandlung zu machen, v.A. wenn ich mit unerfahrenen zusammenarbeite, die wegen allem Nachfragen müssen.
"Wir essen jetzt Opa!"
Satzzeichen retten Leben!

20.04.2011, 18:06
Die elektronische Dokumentation soll die Papierdokumentation nicht gänzlich ersetzen, sondern eine Ergänzung darstellen.

Ausgefüllte Protokolle unterliegen dem Datenschutz und müssen gesichert unter Verschluss aufbewahrt werden (Lagerdauer 10 Jahre).

Bei uns hat die Einsatzdokumentation aber noch einen anderen Sinn: Sie dient der Weiterentwicklung der Ausbildung und der Qualitätssicherung.

Durch die Verdachtsdiagnosen (die auch auf ihre Plausiblität geprüft werden) können wir relevante Inhalte verstärkt in der Ausbildung vermitteln, also Schwerpunkte setzen. Diese verlagern sich anscheinend von Zeit zu Zeit.

Werden grobe Versorgungsfehler (z.B. V.a. Herzerkrankung in Schocklage gebracht etc.) entdeckt, wird der Einsatz nachbesprochen bzw. es erfolgt eine persönliche Unterhaltung mit den beteiligten Einsatzkräften.

Besonders interessante oder außergewöhnliche Fälle können so auch schulübergreifend im Rahmen der Ausbildungstreffen vorgestellt werden und ermöglichen eine lebhafte Diskussion.

All diese Möglichkeiten hätte man nicht, wenn die Protokolle in der Versenkung einer Schule verschwinden würden. Daher werden wir auch in Zukunft von dem System der zentralen Archivierung nicht abweichen.

Die Rechner laufen eigentlich den ganzen Tag durch. Man muss auch anmerken, dass auch bei uns die meisten Pat. nicht an den Rettungsdienst übergeben werden. Viele Angaben werden daher auch bei uns nachträglich dokumentiert.

Im Rettungsdienst läuft das aber anders. Hier muss die komplette Dokumentation bereits auf der Fahrt (oder spätestens im Krankenhaus) ausgefüllt sein, da ja der Durchschlag mit dem Patienten übergeben wird. Auf der Wache erfolgt nur noch die Eingabe in das Abrechnungsprogramm...

Last but not least muss aber auch gesagt werden, dass das Ausfüllen eines strukturierten Protokolls dazu beiträgt, dass bei der Versorgung keine Manahmen vergessen werden. Man schaut auf die (anzukreuzenden) Maßnahmen und überlegt sich im Idealfall, was man ggf. noch machen kann. So kann ein gutes Protokoll Unerfahrenen auch Sicherheit bei ihren Handlungsabläufen geben...
35 Jahre, Im-RTW-beim-Patienten-Sitzer, hauptamtlicher "Zivi"-in-den-Hintern-Treter, ehrenamtl. Löschknecht, Obermufti von einigen SSDs -- im schönsten Bundesland der Welt: Schleswig-Holstein!

20.04.2011, 18:51
Die Computer laufen die ganze Zeit durch? Super Energieersparnis und Umweltbewusstsein.

Mal ehrlich, ihr habt an eurer Berufsschule kaum Einsätze, da lohnt sich des mal sowas von nicht!

Man entwirft ein gutes Protokoll für Papier, kopiert das und nimmt es bei Einsätzen mit. Dann kann man Werte wie RR / HF gleich eintragen. Wenn ich irgendwas in der Sporthalle oder auf dem Pausenhof habe, kann ich mich schlecht in den Sani-Raum setzen, dass Protokoll ausfüllen und dann drucken um es dem RD mitzugeben. Die Zeit habe ich gar nicht.

Und der RD braucht auch nicht immer so einen Ausdruck, wenn der SSD gut funktioniert.

Wenn wir den RD rufen, rufen spätestens jetzt die Sekretärinnen die Eltern an. Man macht noch seine Versorgung und nimmt die Vitalwerte. Diese kann man dann aufschreiben. Dann, wenn der RD kommt, kann man eine GUTE Übergabe machen und der RD ist zurfrieden. Da brauchen die sicher kein ausgedrucktes, vorher digitalisiertes Protokoll.

Qualitätssicherung? OMG.
Euer SSD hat vielleich 25-30 Einsätze im Jahr. Wenn die Helfer ein San-Kurs haben und geübt sind, kann man gut die Zeit bis zum RD Eintreffen überbrücken...

:rolleyes:
19 Jahre. Abiturient. Helfer-vor-Ort. Rettungssanitäter. Nebenamtlich im Rettungsdienst. Humanmedizinstudent im 2. Semester, EKT. Ausbilder EH, LSM, EH am Kind.

20.04.2011, 19:08
Mal ganz abgesehen davon, dass ich nicht weiß, was "OMG" bedeutet, kann ich dir versichern, dass eine gute Nachbereitung gerade dann umso wichtiger ist, je seltener man in den Einsatz geht; also Erfahrung fehlt.

Das betrifft gerade Helfer, die nicht noch zusätzlich in einer HiOrg Dienst tun...
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20.04.2011, 19:18
"Bei uns hat die Einsatzdokumentation aber noch einen anderen Sinn: Sie dient der Weiterentwicklung der Ausbildung und der Qualitätssicherung.

Durch die Verdachtsdiagnosen (die auch auf ihre Plausiblität geprüft werden) können wir relevante Inhalte verstärkt in der Ausbildung vermitteln, also Schwerpunkte setzen. Diese verlagern sich anscheinend von Zeit zu Zeit."

Kannst du diese Daten nicht mal veröffentlichen? Denke das wäre auch für einige andere SSDs interessant :-)

20.04.2011, 19:27
Ja, kann ich später gerne machen. Hierüber werde ich voraussichtlich auch meine Lehramts-Masterarbeit verfassen, daher erst zu gegebener Zeit mehr.

Ich denke jetzt wird auch deutlich, warum die Protokolle zentral archiviert und ausgewertet werden... Und ich auf der Suche nach besseren Lösungen bin... ;)
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22.04.2011, 08:56
Mal ganz abgesehen davon, dass ich nicht weiß, was "OMG" bedeute


OMG = Oh my god
Gängige Abkürzung im Internet - Sollte man wissen :)

25.04.2011, 09:27
Hallo zusammen,

auch wenn ich das Bedürfnis zur digitalen Dokumentation bzw. Auswertung nachvollzeihen kann, gibt es hier doch ein erhebliches Problem:

Datenschutz!

Die Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten ist nach den Landesdatenschutzgesetzen nur in besonderen Fällen zulässig - das dürfte auf den SSD aber nicht zutreffen. In allen übrigen Fällen ist eine Speicherung/Datenverarbeitung nur mit Zustimmung der Betroffenen zulässig - im SSD i. d. R. nicht zu realisieren.

In der Summe gehe ich davon aus, dass alle o. g. Pläne nicht mit dem Datenschutzgesetz zu vereinbaren sind.

Ich empfehle daher dringend bei Papierdokumentationen zu bleiben und diese vor unbefugtem Zugriff entsprechend zu schützen.

Eine anonymisierte (!) Auswertung kann natürich mit dem PC erstellt werden. Personenbezogenen Daten sind aber tabu.

Viele Grüße

Gerd
Gerd,
Fachkraft für Arbeitssicherheit an öffentlichen Schulen in Niedersachsen (ex SSD, ex LRA).

14.09.2011, 12:47
Hallo,
wir benutzen eine Microsoft Access Datenbank für die Einträge. Diese ist Passwort geschützt und nur Mitglieder des SSDs haben Zugriff darauf.

14.09.2011, 15:46
Frag doch einen der älteren Schüler die Informatik haben, ob derjenige nicht sowas it Delphi programmeiren kann als Anwendung. Ich versuche das zZ auch.

Oder du machst einfach ein PDF-Protokoll, das ist wohl am einfachsten. Da kann man dann Felder einfügen für Name und so und man hat schon eine Form vorgegeben.
Truppführer, Sprechfunker (Analog), Atemschutzgeräteträger
Jugendwart
Leiter SSD a.D.
Sanitäter (DRK)

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- Abi 2012 -
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14.09.2011, 16:15
Wie schon gesagt, alles datenschutzrechlich sehr bedenklich bzw. unzulässig. Da nützt auch das Kennwort nichts.

Gruß

Gerd
Gerd,
Fachkraft für Arbeitssicherheit an öffentlichen Schulen in Niedersachsen (ex SSD, ex LRA).

14.09.2011, 16:18
Ist dieses Gesetz auch in Luxemburg gültig?

14.09.2011, 16:58
Original von Kevin789
Ist dieses Gesetz auch in Luxemburg gültig?



Nein, natürlich nicht. Dank EU würde es mich jedoch nicht wundern, wenn ihr vergleichbare Regelungen habt.
Marc, 36 Jahre
Leiter SSD, EH-Ausb.
Ausbildungsstand: Genug um eine recht lange Liste zu produzieren.

14.09.2011, 17:03
Nun ja es ist schon interessant es zu wissen. Ich glaube ich frag mal nach wenn die Schule jetzt am Montag anfängt.

14.09.2011, 17:34
Das wesentliche ist ja schon gesagt worden, aber: Es ist für jeden nur halbwegs geübten "ScriptKiddie" ein Kinderspiel einen SQL Server zu hacken, ein "passwort" oder ein eingriff in die "hosts" ist hier absolut kein Schutz.
Was passiert wenn plötzlich Gesundheitsdaten von Schülern "öffentlich" sind kann sich jeder ausmalen...
Ebenso ist kein Rechner (erst recht keiner der Windows drauf hat;) ) und in einem Netzwerk hängt vor Rootkits aller Art sicher, vom Datenklau mittels USB Stick durch einen frustrierten Schüler mal ganz zu schweigen.

Übrigens: Eine SSD ist ein Teil der Schule. Damit gelten für ihn die (extrem strengen) Datenschutzvorschriften für Behörden.
Diese schließen das Erhebung,Speicherung und Auswertung von Gesundheitsdaten der Schüler ohne entsprechende Genehmigung der übergeordneten Behörde (die im Regelfall den Landesdatenschutzbeauftragten anhören muss) ist damit schon mal untersagt.
Strikt untersagt ist die Datenweitergabe an Dritte. Das schließt übrigens auch die Datenweitergabe an die ggf. den SSD betreutende HiOrg ein.

Ebenso muss der Datenerhebung wie von Gerd angesprochen zugestimmt werden. Dies kann -wie in mittlerweile einer ganzen "Herde" von Gerichtsurteilen festgestellt NICHT durch reines schlüssiges Handeln erfolgen sondern muss schriftlich erfolgen. Im Falle von minderjährigen Schülern übrigens durch die Eltern.
Übrigens: Datenerfassung heißt nicht mal so sensible Daten wie Namen, usw...Bereits die anonymisierte Erfassung erfüllt die Definition.
Schlussendlich entbindet eine etwaige elektronische Erfassung nicht von der Pflicht weiterhin ein konventionelles Verbandsbuch für die BG zu führen.

Übrigens: In der Medizin(und ich denke, auch wenn nicht gesetzlich dazu verpflichtet sollten für den SSD die gleichen Maßstäbe gelten) muss gemäß den dort geltenden Datenschutzrichtlinien (die sich nebendran noch aus der ärztlichen Schweigepflicht ergeben) auch sichergestellt sein, dass Personen nicht mit der aktuellen Behandlung eines Patienten betraut sind keinen Einblick in dessen Daten haben. (Damit fällt übrigens auch die Variante "alle SSDler haben ein PW für den Rechner" weg....)

Was sagt uns das also am Ende?
Klar kann man für einen SSD eine elektronische Patientenerfassung erstellen. Aber die technischen Voraussetzungen (hochgradig gesicherter Server, verschlüsselte Verbindungen zu diesem, verschlüsselte Datensätze, gesicherte Clients-PC's, usw.) dafür sind definitiv so hoch, dass bezweifelt werden darf, dass das alles finanziell und technisch zu stemmen ist, vom fehlenden know-how ganz zu schweigen.
Von den fehlenden rechtlichen Voraussetzungen ganz zu schweigen....

Ich würde als SSD -der es ja oft bei Schulleitungen sowieso nicht ganz einfach hat- in dieser Hinsicht den Ball ganz flach halten.
Denn wenn wirklich mal etwas passiert wird das Geschrei ganz ganz groß sein, ggf. kann sowas einen Schulleiter auch gerne mal den Kopf oder zu mindestens die Karriere kosten..Und der wird sicherlich nicht ohne "Kollateralschaden" gehen.

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