Geldbeschaffung

Egal ob Sportveranstaltung, Schultheater, Tag der offenen Tür oder einfach nur der tägliche Ablauf im SSD. Hier könnt ihr über organisatorische Dinge plaudern.

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03.03.2010, 18:13
Was in deinen Augen richtig ist oder nicht ist aber völlig uninteressant. Wer oder was gemeinnützig ist wird auf einer ganz anderen Ebene entschieden und muß auch beantragt werden.

Hier mal ein Link dazu :http://www.deutsche-anwaltshotline.de/info/steuerrecht/gemeinnuetzigkeit.php

03.03.2010, 18:14
Die Frage ist denke ich auch, auf wessen Konto das Geld dann fließt. Der Leiter des SSD kommt da nicht in Frage, da er letztendlich auch nur eine Privatperson ist. Das Schulkonto erst recht nicht, weil die Schule ja nach wie vor staatlich ist.
Ich bin als Rettungsschwimmer geboren, mit Wasser gestillt und aufgezogen! Hurra!:P

leverkusen.dlrg.de
www.drk-lev.de

03.03.2010, 18:16
Eben, dann würde es -wenn überhaupt- über einen Förderverein gehen. Aber mal ehrlich: Einen eigenen Förderverein für einen SSD. Solangsam wirds meiner Meinung nach dann lächerlich. Der SSD ist eine Einrichtung der Schule und braucht nicht immer Extrawürste zu fahren.

Gruß
Zuletzt geändert von gorld am 03.03.2010, 18:17, insgesamt 1-mal geändert.
Endlich EH! 04.05.2008!

03.03.2010, 18:52
Original von Hajo Behrendt
Vllt. einfach mal beim Gericht vorsprechen, ob und wie sowas funktioniert.


In den meisten Ländern werden die Listen beim zuständigen Landgericht geführt. In Hessen kann man sich als gemeinnützige Einrichtung bis Mai jeden Jahres in diese Liste eintragen lassen und kann dann im Folgejahr in die Liste aufgenommen werden. Diese wird dann an alle Gerichte weitergeleitet. Der Haken: Die für die Verhängung des "Strafgeldes" zuständige Person bestimmt an welche Einrichtung es zu zahlen ist. D.h. man muß die Einrichtung kennen oder zufällig aus besagter Liste entnommen haben. Kann also u.U. dazuführen, daß man nie Geld sieht.

Original von LevSani
Das Schulkonto erst recht nicht, weil die Schule ja nach wie vor staatlich ist.


In vielen BL haben die Schulen mangels entsprechender Vertretungsbefugnis "von oben" gar kein eigenes Konto. Dieses findet man dann auf Schulamtsebene.


Original von Onkel Juergen
Tja, eine JF ist aber ein Teil einer Freiwilligen Feuerwehr und somit gemeinnützig (...)


Mag zwar komisch klingen - ist aber so: Staatliche Einrichtungen (SB) sind nicht gemeinnützig.
Marc, 36 Jahre
Leiter SSD, EH-Ausb.
Ausbildungsstand: Genug um eine recht lange Liste zu produzieren.

03.03.2010, 21:37
Freiwillige Feuerwehren sind sehr wohl gemeinnützig - wenn sie einen Förderverein gegründet und ihre Satzung zur Prüfung eingereicht haben werden sie als gemeinnütziger e.V. anerkannt.
Hier ein Beispiel von vielen Feuerwehren die das so gehandelt haben : http://www.feuerwehr-rettigheim.de/

Gruß Jürgen

03.03.2010, 21:42
Original von Onkel Juergen
Freiwillige Feuerwehren sind sehr wohl gemeinnützig - wenn sie einen Förderverein gegründet und ihre Satzung zur Prüfung eingereicht haben werden sie als gemeinnütziger e.V. anerkannt.



Dann ist nicht die Feuerwehr gemeinnützig, sondern der Feuerwehrverein. Das eine ist eine nicht-rechtsfähige Einrichtung der Kommune, das andere eine juristische Person der bürgerlichen Rechts - also zwei grundverschiedene Dinge.

Übrigens auch Vereine, die nicht ins Vereinsregister eingetragen sind, können die Gemeinnützigkeit beantragen.
Marc, 36 Jahre
Leiter SSD, EH-Ausb.
Ausbildungsstand: Genug um eine recht lange Liste zu produzieren.

03.03.2010, 21:53
... ich laß es jetzt ... :)

04.03.2010, 14:27
Also bei uns im FwG Baden-Württemberg steht gaaanz oben:

§ 1 Begriff der Feuerwehr
(1) Die Feuerwehr ist eine gemeinnützige, der Nächstenhilfe dienende Einrichtung der Gemeinde ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Sie ist in ihrer Einrichtung von der Polizei unabhängig.


Also: Gemeinnützig auf jeden Fall, nur ohne juristische Person, von daher wirds mit "direkt an die feuerwehr spenden" schwierig.

Gruß
Endlich EH! 04.05.2008!

04.03.2010, 14:37
Original von gorld
Eben, dann würde es -wenn überhaupt- über einen Förderverein gehen. Aber mal ehrlich: Einen eigenen Förderverein für einen SSD.


Bei unserer Schule gibt es keine FÖV für den SSD, aber einen allgemeinen. Da bekommen die Fachschaften (z.B Badmintonausrüstung für die Sporthalle), und AG´s Zuschüsse für Anschaffungen. Wir als SSD haben mal angefragt ob wir für einen Rucksack einen Zuschuss bekommen, wurde genehmigt. Wir sind aber auch bekannt für sehr kompetente Hilfeleistungen und unaufdringliches, diskretes Agieren im Hintergrund (was jetzt nicht heißen soll dass wir nicht präsent bzw erkennbar sind)
Zum Chat --> bitte hier lang !

04.03.2010, 14:54
Original von AlexanderS
Original von gorld
Eben, dann würde es -wenn überhaupt- über einen Förderverein gehen. Aber mal ehrlich: Einen eigenen Förderverein für einen SSD.


Bei unserer Schule gibt es keine FÖV für den SSD, aber einen allgemeinen. Da bekommen die Fachschaften (z.B Badmintonausrüstung für die Sporthalle), und AG´s Zuschüsse für Anschaffungen. Wir als SSD haben mal angefragt ob wir für einen Rucksack einen Zuschuss bekommen, wurde genehmigt. Wir sind aber auch bekannt für sehr kompetente Hilfeleistungen und unaufdringliches, diskretes Agieren im Hintergrund (was jetzt nicht heißen soll dass wir nicht präsent bzw erkennbar sind)

Gegen einen allgemeinen sag ich ja auch gar nichts, hat so ziemlich jede Schule. Nur wirds dann mit der "Gemeinnützigkeit" noch schwieriger
Endlich EH! 04.05.2008!

04.03.2010, 15:19
Stimmt, aber wenn man einen Verwalter da drin sitzen hat, der die Anträge genau nach Notwendigkeit überprüft und dann über die jeweilige Zuschusshöhe entscheidet, dürfte es da eine für alle annehmbare Lösung geben.
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04.03.2010, 15:25
Also ich bin fest der Meinung, daß man solchen Aufwand nicht betreiben muß - steht in keinem Verhältnis zum ohnehin kaum zu erwartenden Erfolg mit den Zuwendungen eines Gerichtes.
Wie man an etwas Geld für den SsanD kommt wurde genug erwähnt und die vorhandenen Möglichkeiten sind auch durchaus ausreichend.

Gruß Jürgen

04.03.2010, 16:30
Original von gorld
Also: Gemeinnützig auf jeden Fall, nur ohne juristische Person, von daher wirds mit "direkt an die feuerwehr spenden" schwierig.


Schön, daß das in BaWü im Gesetz steht. Was jedoch im steuerrechtlichen Sinn gemeinnützig ist und was nicht klärt das Steuerrecht und das ist in dem Fall Bundesrecht.
Marc, 36 Jahre
Leiter SSD, EH-Ausb.
Ausbildungsstand: Genug um eine recht lange Liste zu produzieren.

24.04.2010, 07:45
Also wir planen gerade eine gemeinsame Altpapiersammlung mit dem DRK. Der Erlös wird dann 50/50 aufgeteilt. Das DRK stellt die Fahrzeuge und die Fahrer und der SSD die Manpower. So profitieren beide Gruppen davon und der SSD kann sich Einsatzkleidung beschaffen.
[FONT=comic sans ms]Eigentlich sollte man einen Menschen nicht bemitleiden, besser ist es, ihm zu helfen.[/FONT]

24.04.2010, 08:01
Original von dispatcher01
Das DRK stellt die Fahrzeuge und die Fahrer und der SSD die Manpower.


Und die Schulleitung hat das für euch als Schulveranstaltung deklariert?

Original von dispatcher01
So profitieren beide Gruppen davon und der SSD kann sich Einsatzkleidung beschaffen.


... also das ziemlich Unnötigste was es gibt.
Marc, 36 Jahre
Leiter SSD, EH-Ausb.
Ausbildungsstand: Genug um eine recht lange Liste zu produzieren.

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