Dokumentation der Einsätze

Egal ob Sportveranstaltung, Schultheater, Tag der offenen Tür oder einfach nur der tägliche Ablauf im SSD. Hier könnt ihr über organisatorische Dinge plaudern.

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30.06.2010, 20:55
Bei der Dokumentation sollte darauf geachtet werden, dass die Mindestangaben laut Ziff. 4.6.6 GUV-R A1 vorhanden sind:

"Die lückenlose Aufzeichnung der Ersten Hilfe liefert eine wichtige Grundlage
für die Planung und Organisation der Ersten Hilfe und des betrieblichen
Rettungswesens. Die Aufzeichnungen dienen auch als Informationsquelle zur
Identifizierung von Unfallschwerpunkten im Betrieb. Daneben besteht ein versicherungsrechtlicher
Aspekt, da hiermit im Einzelfall der Nachweis für das
Vorliegen eines Arbeitsunfalls geführt werden kann.
Zu diesem Zweck sind folgende Angaben zu dokumentieren:
– Namen des Verletzten bzw. Erkrankten,
– Datum/Uhrzeit des Unfalles bzw. Gesundheitsschadens,
– Ort,
– Hergang,
– Art und Umfang der Verletzung/Erkrankung,
– Namen der Zeugen,
– Datum und Uhrzeit der Erste-Hilfe-Leistung,
– Art und Weise der Erste-Hilfe-Maßnahmen,
– Name des Erste-Hilfe-Leistenden.
Die Form der Erfassung der zu dokumentierenden Daten ist nicht festgelegt.
Für die Dokumentation der Erste-Hilfe-Leistung kann insbesondere das
„Verbandbuch“ (GUV-I 511-1) verwendet werden.
Bei der Dokumentation der Erste-Hilfe-Leistung handelt es sich um Daten, die
gegen den Zugriff Unbefugter zu sichern sind. Dies kann insbesondere durch
organisatorische Maßnahmen, z.B. schriftliche betriebliche Anweisungen,
erfolgen."


Sonst gibt es ggf. Probleme, wenn tatsächlich mal jemand Rentenansprüche etc. geltend machen möchte.

Gruß

Gerd
Gerd,
Fachkraft für Arbeitssicherheit an öffentlichen Schulen in Niedersachsen (ex SSD, ex LRA).

26.12.2011, 11:06
Darauf das ich evtl gesteinigt werde, weil ich den Thread ausgegraben hab...

Wie lange müssen Protokolle aufgehoben werden?
Kann man sie nach einem Schuljahr wegschmeißen bzw schreddern?

Bei uns zeigt sich nämlich mittlerweile das Problem, dass unser Ordner ziemlich voll ist.
...hier kommt ein ganz normaler Held...ich rette die Welt!-Madsen :D
Mit Schwimmflügeln kann man im Regen fliegen! :)

26.12.2011, 12:00
Ich kann dir jetzt zwar keine Quelle nennen, aber ich meine ein Verbandbuch muss 5 Jahre aufgehoben werden (nach dem letzten Eintrag). Da eure Protokolle z.T. das Verbandbuch ersetzen würde ich die Regel? darauf auch anwenden.
So ist es z.B. auch bei uns geplant. Die ersten Einträge die bei uns 5 Jahre alt werden sind im Januar 2013, von daher hab ich mir da auch nicht soo intensiv Gedanken drüber gemacht ;)
Endlich EH! 04.05.2008!

26.12.2011, 12:16
Alles klar, danke gorld.
...hier kommt ein ganz normaler Held...ich rette die Welt!-Madsen :D
Mit Schwimmflügeln kann man im Regen fliegen! :)

26.12.2011, 13:19
So ist es, hier auch die Quelle dazu, direkt auf Seite 2.

Ansonsten natürlich auch für dich: www.gidf.de
Zuletzt geändert von LevSani am 26.12.2011, 13:20, insgesamt 1-mal geändert.
Ich bin als Rettungsschwimmer geboren, mit Wasser gestillt und aufgezogen! Hurra!:P

leverkusen.dlrg.de
www.drk-lev.de

28.12.2011, 10:56
Also, wir bewahren die Protokolle (Dokumente!) mind. zehn Jahre lang auf. Wie Klassenbücher, Zeugnisse etc...

Danach werden Sie geschreddert.

Mit zehn Jahren ist man mit Sicherheit auf der sicheren Seite...
35 Jahre, Im-RTW-beim-Patienten-Sitzer, hauptamtlicher "Zivi"-in-den-Hintern-Treter, ehrenamtl. Löschknecht, Obermufti von einigen SSDs -- im schönsten Bundesland der Welt: Schleswig-Holstein!

28.12.2011, 11:20
Original von Hajo Behrendt
Mit zehn Jahren ist man mit Sicherheit auf der sicheren Seite...


Hätte ich früher auch gesagt. Ist aber heute alles nicht mehr ganz so einfach. Man muß nämlich -insbesondere als Behörde- auch eine saubere Grundlage für das Erheben und Vorhalten dieser Daten haben. Und da wird mE alles über die fünf Jahre hinaus schwierig.
Marc, 36 Jahre
Leiter SSD, EH-Ausb.
Ausbildungsstand: Genug um eine recht lange Liste zu produzieren.

28.12.2011, 16:38
Könnte man da nicht evtl. mit Verjährungsfristen für "Behandlungsfehler" etc. argumentieren?

So ganz genau stecke ich da auch nicht drin, aber gerade die Verjährung für "unterlassene Hilfeleistung" (Behandlungsverweigerungs-Dokumentation) oder "KV-Delikte" (z.B. Aufklärung/Einwilligung BZ-Messung) dürfte da interessant sein...
35 Jahre, Im-RTW-beim-Patienten-Sitzer, hauptamtlicher "Zivi"-in-den-Hintern-Treter, ehrenamtl. Löschknecht, Obermufti von einigen SSDs -- im schönsten Bundesland der Welt: Schleswig-Holstein!

28.12.2011, 18:17
Wir reden ja hier nur von der Aufbewahrung des Verbandbuches bzw. alternativ der Protokolle im Schulsanitätsdienst, also für "betriebsinterne" Hilfeleistungen bei entsprechenden Unfällen.

Im professionellen Bereich, gerade im Krankenhaus, sieht das natürlich anders aus, hier sehen Vorschriften der BG, dem TFG (Transfusionsgesetz) und das SGB XI Mindestfristen von bis zu 20 Jahren vor. Die Fachpresse (z.B. Hier , S.14) weist jedoch mit Hinweis auf die entsprechenden Verjährungsfristen darauf hin, dass es hier sinnvoll ist, die Unterlagen bis zu 30 Jahren aufzubewahren.
Das bezieht sich jedoch hier explizit auf den Krankenhausbereich, für den SSD ist das absolut übertrieben, da der SSD in der Regel nicht haftbar gemacht werden wird, da er im wesentlichen nur unter den guten alten § 323c StGB fällt und man dem Schulsani somit nur bei mutwilligen, vorsätzlichen Behandlungsfehlern was kann, die offensichtlich gegen den gesunden Menschenverstand gehen. Also ist hier durchatmen angesagt.
Ich bin als Rettungsschwimmer geboren, mit Wasser gestillt und aufgezogen! Hurra!:P

leverkusen.dlrg.de
www.drk-lev.de

28.12.2011, 18:45
Original von Hajo Behrendt
Könnte man da nicht evtl. mit Verjährungsfristen für "Behandlungsfehler" etc. argumentieren?


Argumentieren kann man mit Vielem - nur wird einem das nicht bringen. Wenn die Erhebung und Verwahrung der Daten nicht durch Rechtsnorm zwingend gefordert wird, wird es schwierig.
Marc, 36 Jahre
Leiter SSD, EH-Ausb.
Ausbildungsstand: Genug um eine recht lange Liste zu produzieren.

30.12.2011, 21:46
wir haben ein forgefertigtes Ausfüllformular:
-Datum,Zeit;Ort
-Symptome/Bodycheck
-vermutete Diagnose
-Maßnahmen
-Notizen
-Name Patient
-Einsatznummer/ Name Sani
-Ankunftszeit RD

das Blatt wird aufgehoben und eine Kopie davon und eine Einsatzbeschreibung (zeitl. Ablauf) dem Schulleiter zur Verwarung abgegeben.

Bei Sanidiensten zusätzlich noch ein anderes Protokoll.....

08.01.2012, 10:25
Ich kann nur noch einmal empfehlen, mindestens den Datensatz aus den Verbandbüchern (s. o.) zu dokumentieren. Dann gibt es im Leistungsfall keine Probleme mit der gesetzlichen Unfallversicherung.

Die Frage zur Aufbewahrungsfrist wurde von LevSani ja schon beantwortet (5 Jahre). Warum dann noch andere Überlegengen im Raum stehen ist mir ein Rätsel.

Viele Grüße

Gerd
Gerd,
Fachkraft für Arbeitssicherheit an öffentlichen Schulen in Niedersachsen (ex SSD, ex LRA).

07.02.2012, 21:42
Wir haben Verbandsbücher und ein Buch wo wir die ausgeliehenen Kühlpäcks und Wärmflaschen eintragen

24.09.2012, 16:34
Wir haben Protokolle in den wir vieles eintragen, was alles weiß ich nicht auswendig ;) Halt so die Standartsachen^^

Dazu haben wir noch eine Raumliste, für die kleinen kinder die sich mal bei uns in den Raum legen, wenn ihnen schlecht ist, sie bauchschmerzen haben oder wenn sie kopfschmerzen haben.

Für größere Einsätze (sportfest und co) haben wir nochmal andere Einsatzprotokolle :)

Und wenn wir glauben, dass eine Person noch zum Arzt muss oder Folgeschäden entstehen könnten, geben wir den Personen noch eine Unfallanzeige mit.

24.09.2012, 18:19
Original von MoWolle

Und wenn wir glauben, dass[...] Folgeschäden entstehen könnten, geben wir den Personen noch eine Unfallanzeige mit.


"Entschuldigen Sie, ich glaube Sie fallen gleich die Treppe runter, würden Sie bitte dieses Formular ausfüllen?"

Oder wie hab ich mir das Vorzustellen?
Das Pfefferkorn ist klein, aber scharf.

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