Nein. Was ich damit sagen wollte ist, dass schon dem Rettungsassistenten niemand sagt, was er denn eigentlich darf. Du findest kein Gesetz und keine Verordnung, in der steht, der RA darf z.B. Blutdruckmessen, Blutzuckermessen, Zugang legen, Intubieren etc.......
Daher wird dies für Ersthelfer und Sanitäter noch weniger definiert sein. Den gleichen Fehler hat man übrigens beim Notfallsanitätergesetz nun wiederholt.
Also nimm Abschied von der Vorstellung, dass es im medizinischen Bereich sowas wie Rechtssicherheit gibt. Ich habe neulich mal einen Juristen gefragt, wie ich in einer bestimmten medizinischen Frage Rechtssicherheit bekommen könnte. Er meinte dann, eventuell könnte ich gute Chancen haben, wenn ich ein Urteil vom Europäischen Gerichtshof bekäme, aber auch dann wäre die Umsetzung unklar.
Es wird Dir niemand sagen, dass Du X darfst, Y aber nicht. (OK - vielleicht wird es Dir jemand sagen - der hat dann aber keine Ahnung). Es wird immer so sein, dass Du irgendwelche Maßnahmen ergreifst, und wenn etwas schiefgeht wird ein Gutachter für 100€/h über Deinem Aktenberg brüten und irgendwann mal entscheiden, ob das jetzt in Ordnung war, oder nicht.