Befugnisse für SAN/EH

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06.11.2015, 14:46
Hallo Zusammen,
gibt es etwas, was ein SAN darf, aber ein EHler nicht?
Zwischen können und dürfen ist ja nochmal ein Unterschied.

Weiß jemand da was?
06.11.2015, 17:03
Du kannst ja mal googeln zum Thema Regelkompetenzen des Rettungsassistenten und Dir dann die Antwort auf Deine Frage ableiten.
06.11.2015, 23:02
Was Don sagt.

Wenn man es auf die Spitze treiben will sind Geräte wie z.B. eine Blutdruckmanschette oder ein Blutzuckermessgerät Medizinprodukte, die nach Einweisung auf Geräte dieser Art durch eine fachkundige Person verwendet werden dürfen. Diese Einweisung liegt bei Ersthelfern eigentlich nicht vor, in so fern wäre z.B. eine Blutdruckmessung durch EHler ein Verstoß gegen das MPG ...
Da der EH diese Maßnahmen aber auch nicht beherrscht (einige SANs zwar auch nicht :oops: ), ist das eigentlich egal.
07.11.2015, 00:15
@Nordwind
War es nicht so, dass man sobald man etwas in einer HiOrg macht (mit medizinischen Geräten ) muss man darin nach MPG eingewiesen sein, ansonsten darf man dies garnicht.
Für eine Privatperson ist mir dies allerdings nicht bekannt!
Wobei ich es aber trozdem völlig unverantwortlich finde wenn man verschiedene Dinge macht ohne darin ausgebildet worden zu sein. Und hierbei rede ich nicht vom Blutdruck messen.
07.11.2015, 09:19
Nein. Was ich damit sagen wollte ist, dass schon dem Rettungsassistenten niemand sagt, was er denn eigentlich darf. Du findest kein Gesetz und keine Verordnung, in der steht, der RA darf z.B. Blutdruckmessen, Blutzuckermessen, Zugang legen, Intubieren etc.......

Daher wird dies für Ersthelfer und Sanitäter noch weniger definiert sein. Den gleichen Fehler hat man übrigens beim Notfallsanitätergesetz nun wiederholt.
Also nimm Abschied von der Vorstellung, dass es im medizinischen Bereich sowas wie Rechtssicherheit gibt. Ich habe neulich mal einen Juristen gefragt, wie ich in einer bestimmten medizinischen Frage Rechtssicherheit bekommen könnte. Er meinte dann, eventuell könnte ich gute Chancen haben, wenn ich ein Urteil vom Europäischen Gerichtshof bekäme, aber auch dann wäre die Umsetzung unklar.
Es wird Dir niemand sagen, dass Du X darfst, Y aber nicht. (OK - vielleicht wird es Dir jemand sagen - der hat dann aber keine Ahnung). Es wird immer so sein, dass Du irgendwelche Maßnahmen ergreifst, und wenn etwas schiefgeht wird ein Gutachter für 100€/h über Deinem Aktenberg brüten und irgendwann mal entscheiden, ob das jetzt in Ordnung war, oder nicht.
09.11.2015, 08:06
Wobei es ein paar kleine Tipps gibt, um Ärger zu vermeiden:

Tue grundsätzlich nur das, was du kannst, und was der Patient braucht.
Achte darauf, dass der Patient so gut es geht aufgeklärt ist, und in die Maßnahme einwilligt.
Dokumentiere ordentlich.


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