Zu spät zum Unterricht

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24.02.2016, 15:57
Hallo zusammen,

Ich hatte gestern zb in meiner 4ten Stunde einen Einsatz (Finger in Tür gequätscht). Das ist auch geschwollen, aber nicht gebrochen gewesen. Deshalb habe ich die Eltern benachrichtigt und mit dem Patient abgewartet bis diese kamen. Das hat aber 45 Min gedauert und somit habe ich eine ganze Unterrichtsstunde verpasst. Könnten Lehrer mir wegen sowas eine Fehlstunde geben?
Und noch eine Frage:
Ich hatte heute noch einen Umknicker vom Fußball (Patienten). Auch da war es nicht gebrochen bzw. keine Symthome für einen Bruch vorhanden, aber es tat beim Belasten weh. Deshalb habe auch ich da die Eltern benachrichtigt die aber dem Patienten verboten haben nach Hause zu kommen bzw auch abgeholt zu werden :baby: . Ich habe ihn dann mit einem Kollegen gestützt zum Unterricht gebracht. War das richtig so?

Danke für eure Antworten
Mfg Tim
24.02.2016, 22:38
Was sind denn die sicheren und unsicheren Frakturzeichen?
25.02.2016, 17:43
Würde sagen das kommt auf die Regung drauf an, die ihr mit der Schulleitung habt.
25.02.2016, 19:41
Eine rechtliche Regelung gibt es hierfür nicht. Hier ist wichtig, was euer Betreuungslehrer oder die Schulleitung mit den Kollegen ausgemacht hat. Wenn ihr von der Schulleitung das OK habt, bei Patienten zu bleiben, darf euch kein Nachteil daraus entstehen, wenn ihr es dann auch tut.
Aber: Ich kann da auch die Kollegen verstehen, die nicht so begeistert sind, wenn Schulsanitäter mit den Patienten auf die Angehörigen warten. Die Erstversorgung ist das eine, da gibts denke ich von vielen Kollegen sehr viel Verständnis, wenn ihr deswegen zu spät kommt - und das auch, wenn der Rettungsdienst mal etwas länger braucht. Nach der Behandlung auf die Mama warten, kann aber auch der beste Freund/die beste Freundin übernehmen. Die fehlt dann auch nicht jede Woche mehrfach länger, was euch als Schulsanis durchaus sonst passieren kann und auch nicht Sinn und Zweck der Übung ist.

Frag am besten euren Betreuungslehrer und falls ihr da niemanden habt, die Schulleitung und bitte um eine konkrete Handlungsanweisung, wie in solchen Fällen zu verfahren ist und - ganz wichtig - haltet euch auch dran. Dann gibts sicher keinen Ärger ;)
04.03.2016, 16:34
Bei uns an der Schule gibt es keine rechtliche Regelung, ob man bei (verletzten) Patienten bleiben darf.
Oft sprechen wir uns mit dem Fachlehrer ab, so dass wir die Erlaubnis haben, mit dem Patienten zu verweilen,
bis ein Erziehungsberechtigter ihn abholt oder der RTW kommt.

Regelt ihr das am besten mit dem Schulleiter oder mit eurem Ausbilder/AG-Leiter.

Viel Erfolg!

Verux
Was nicht tötet, härtet! :good:
04.03.2016, 21:02
Also ich hoffe mal, dass ihr bei einem Patienten bleibt wenn er einen RTW braucht. ;)
"Gib bei jedem hundert Prozent, egal was er hat. Sonst gibst du auch bei dem, der hundert Prozent braucht nur fünfzig." -


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