Rechte gegenüber von Lehrern

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10.02.2009, 19:34
Was Caro hier anspricht ist natürlich auch ein sehr wichtiger Aspekt der unbedingt in ein Aus und Fortbildungskonzept eines SsanD gehört um drohende Eskalationen an Einsatzstellen zu verhindern. Die jungen Sanis checken nämlich sehr schnell, dass sie hier aufgrund ihrer Ausbildung den Lehrern gegenüber einen Vorteil haben. Sie merken, dass hier eine Situation eintreten kann wo sie dann über mehr Wissen als ein Lehrer verfügen ... was ja im allgemeinen Schulalltag eher selten vorkommt *grins*. Dies könnte sodann zur Überheblichkeit der Jugendlichen führen, teils bewusst oder auch nicht. Und um genau solche Situationen zu vehindern gehören wichtige Lerninhalte in punkto Verhalten an Einsatzstellen/ Verhalten gegenüber anwesende Lehrern schon in die Grundausbildung mit hinein. Nicht nur theoretisch, sondern man sollte auch in praktischen Fallbeispielen dieses Verhalten mit einspielen und trainieren.
Ihr werdet beim Lesen solcher Themenbereiche merken, dass es nicht nur darauf ankommt einen Verletzten/Erkrankten fachlich richtig zu versorgen, sondern dass es noch ein vielfaches drumherum gibt damit ein SsanD rundherum ohne größere Probleme agieren kann.

Gruß Jürgen ;)

16.04.2009, 09:59
Wirklich rechtlich wird es schwierig etwas zu machen. Wenn der Lehrer offensichtlich falsche Maßnahmen ergreift seid ihr dazu verpflichtet ihn darauf hinzuweisen und könnt dann nur argumentieren. Beispielsweise mit aktuellen Fortbildungen, etc. Des Raumes verweisen könnt ihr ihn nicht, ich glaube allerdings kaum, dass ein Lehrer eure Behandlung aktiv behindern wird. Wäre dann übrigens ein Fall für die Schulleitung und bei Schäden für den Betroffenen für die Ermittliungsbehörden.
Rettungshelfer
SEG | First Responder | San-Dienste

27.05.2009, 21:10
wir haben da eig keine Probleme (ausser bei unseren Notärztlich ausgebildeten mit jahrzehnte langer rettungsdienst erfahrung Ausgestatteten Sportlehrern)

Wir wurden einmal vorgestellt und auch sonst sind wir ziemlich häufig als SSD zu sehen (ja, wir sind eine sehr feierwütige schule^^)von daher kennen uns alle Lehrer und viele wissen auch was wir drauf haben.

lg Corvin
musik ist nie zu laut.......

27.05.2009, 23:32
Original von LordifanRS
(ausser bei unseren Notärztlich ausgebildeten mit jahrzehnte langer rettungsdienst erfahrung Ausgestatteten Sportlehrern)


http://www.duden.de ;)
Caro, 28, Lehrerin.

31.05.2009, 12:20
Ja bei uns läuft es so das die Sani´s die Dienst haben ,sagen können wer bei der Behandlung im Raum sein darf und wer nicht . Auch unser Direktor akzeptiert es wenn wir sagen das er bitte den Raum verlassen soll .Wenn die Lehrer schon in der Behandlung sind gehen sie meistens von alleine wenn die Sanis kommen . Wenn wir merken das was nicht richtig läuft , hinterfrage ich bzw. spreche die lehrer freundilich darauf an wieso sie was tun ,weil manchmal kann man auch noch was von ihnen lernen .
Zuletzt geändert von blaue retterin am 31.05.2009, 12:21, insgesamt 1-mal geändert.
Komme aus der Nähe von Bonn bin in der Jugendfeuerwehr, dem Thw und dem SSD (SanH)unserer Schule tätig bin 16 Jahre alt =) :D =)

20.06.2009, 13:09
Also, bei uns behandeln meist auch die Leherer bis wir eintreffen. Sie gehen dann aber gleich zur Seite und bedanken sich, dass wir da sind. Sie sind auch froh, dass wir dann die Behandlung übernehmen.

lg
SSDboy
17 Jahre | SanC | Schulsanitäter | Leiter SSD | Bereitschaft'ler | RUD A&B | RHS'ler | Ausbildung in 1 Monat folgend ... Rettungshelfer |

13.07.2009, 12:14
Wir haben bei der eigentlichen Behandlung bislang nie Problemne mit den Lehrern gehabt. Ich muss dabei anmerken: Wir haben wenigfer ein Lehrer-Schüler-Verhältnis, denn ein Mensch-Mensch-Verhältnis. Das erleichtert die Sache ungemein.

Darüber hinaus gibt es auch bei uns die Regelung, dass die Person mit dem höchsten Ausbildungsstand das Sagen im Einsatzgebiet hat. De facto ergreifen unsere Lehrer im Zweifelsfall Erstmaßnahmen bis wir da sind, überlassen uns dann das Feld und gehen uns ggf. zur Hand bzw. halten uns den Rücken frei (Wegschicken von Gaffern, etc.)


Da kann man auf unser Kollegium echt nichts kommen lassen! :)

13.07.2009, 15:58
@ Jan-Simon

... nie Probleme mit Lehrern gehabt ... da hast du uns aber schon mal etwas ganz anderes berichtet,die Geschichte mit dem Sportlehrer, erinnerst du dich ?

Was stimmt denn nun ? Alter Schleimer ... ein Mensch-Mensch- Verhältnis ... klingt irgendwie süß, können dies hier auch deine Lehrer lesen ? ;)

Gruß Jürgen

13.07.2009, 21:58
Da dieses Forum hier nicht passwordgeschützt ist, gehe ich doch sehr davon aus, dass meine lehrer das lesen können.

Und ich erinnere mich auch an die story mit dem sportlehrer. Diese bezog sich jedoch auf mangelnde Organisation eines Sanitätswachdienstes bei der Veranstaltung. Jetzt geht es ja um "frei Hand lassen oder ins Handwerk pfuschen" durch Lehrer. Und nach allem, was ich weiß, hat bislang kein Lehrer einem Sani "ins Handwerk gepfuscht".

Ich weiß, dass das widersprüchlich klingt, aber so ist das Leben.

14.07.2009, 12:26
Letztendlich hat die Lehrkraft das sagen, da sie auch dafür Verantwortlich sind, was mit dem Schüler passiert!!

Also kann/darf man auch keinen Lehrer einfach wegschicken.

grüsse
SSDboy
17 Jahre | SanC | Schulsanitäter | Leiter SSD | Bereitschaft'ler | RUD A&B | RHS'ler | Ausbildung in 1 Monat folgend ... Rettungshelfer |

14.07.2009, 13:36
Naja, wenn es erforderlich ist, kann man dfen Lehrer durchaus bitten, den Raum zu verlassen.

Wenn man beispielsweise eine - aufgrund einer Auseinandersetzung mit dem Lehrer - vollkommen aufgelöste, hyperventilierende Siebtklässlerin hat, dann kann/ sollte man den Lehrer - vor allem, wenn er "weitermacht" - bitten, den raum zu verlasssen und davor zu warten.


Und bezüglich der Aufsichtspflicht, hilft die "Allgemeine Schulordnung" (ASchO), Paragraph 12 ("Aufsicht"), Absatz 3 weiter:

Zitat aus "ASchO, §12, Absatz 3" (3) Die Aufsichtsmaßnahmen der Schule sind unter Berücksichtigung möglicher Gefährdung nach Alter, Entwicklungsstand und unter Ausprägung des Verantwortungsbewußtseins der Schüler, bei behinderten Schüler auch nach der Art der Behinderung, auszurichten. Aufsichtsbefugnisse dürfen nur insoweit zeitweise geeigneten Hilfskräften übertragen werden, als dadurch im Einzelfall ein angemessene Aufsicht gewährleistet bleibt.


Es ist also in aller Regel vertretbar, wenn zwei Sanitäter mit dem Patienten allein im Sanitätsraum sind, da muss kein Lehrer permanent daneben stehen.

Lediglich Entlassungen nach Hause MÜSSEN durch einen Lehrer erfolgen. Eine Übergabe an den RD streng genommen nicht zwingend. dabei empfiehlt es sich jedoch sehr, den Lehrer oder die Schulleitung zu informieren ;) :D

14.07.2009, 14:50
Bitten kannst du den Lehrer natürlich alles - aber durchsetzen kannst du es nicht. Wenn der Lehrer sagt er bleibt dabei oder sogar andersherum dich rausschickt, dann kannst du nichts machen. Allerdings ist das wohl eher eine theoretische Diskussion weil ein Lehrer a) sowas vermutlich nur in begründeten Fällen tun würde und b) dann natürlich auch für etwaige Schäden voll verantwortlich ist.
Und um auf deinen zitierten Paragraphen zurück zukommen: Dort steht "Aufsichtsbefugnisse DÜRFEN [....] übertragen werden" - ob das aber nun geschieht oder nicht ist alleinige Entscheidung des Lehrers.

Abgesehen davon kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass ein Lehrer einen Schüler weiter ausschimpft (oder was auch immer) während dieser gerade nen Hyperventilationsanfall entwickelt - ein Lehrer ist ja im allgemeinen eine durchaus denkfähige Person. Und wenn du von Mensch-Mensch-Beziehung sprichst ist es mir besonders schleierhaft....

15.07.2009, 12:23
Eben.

Es ging ja jetzt gerade um den konstrierten Extremfall.
Ich glaube, ich würde mich vom Lehrer nicht ohne weiteres herausschicken lassen. Denn nach §323 c StGB (Unterlassene Hilfeleistung) bin ich zur Hilfeleistung verpflichtet. Und ein bundesgesetz ist mir um einiges wichtiger, als die Anordnung eines Lehrers. Aber wie gesagt: Das sind momentan alles ziemlich konstruierte Szenarien.

15.07.2009, 13:47
Original von Jan-Simon
Denn nach §323 c StGB (Unterlassene Hilfeleistung) bin ich zur Hilfeleistung verpflichtet.


Der Lehrer auch. Und da dieser bereits hilft, kann es sein, daß deine Hilfeleistung u.U. nicht notwendig ist.
Zuletzt geändert von madhef am 15.07.2009, 13:50, insgesamt 1-mal geändert.
Marc, 36 Jahre
Leiter SSD, EH-Ausb.
Ausbildungsstand: Genug um eine recht lange Liste zu produzieren.

15.07.2009, 13:50
Ja, nur unterlässt du in dem Fall ja keine Hilfe. Es hilft ja schon ein anderer. Und die Aussage des StGB dazu ist ja auch, dass die Maßnahmen zumutbar sein müssen und du keine anderen Pflichten verletzt. Und wenn der andere dich daran hindert, dann kannst du auch nix dran ändern. Wenn du der Meinung bist ein Lehrer fügt einem Schüler durch falsches Handeln erheblichen Schaden zu kannst du immernoch die 112 wählen. Also kannst du dir das "Bundesgesetzt" quasi in Hintern schieben in dem Fall.
Außerdem ist die ganze Aussage sehr kurzsichtig. Es geht da ja auch immerhin um deine Zukunft als Schüler. Aber das vergessen glaube ich manche Leute. Denn Lehrer sitzen IMMER am längeren Hebel. Außerdem riskiert ihr meiner Meinung nach mit solchen Aussagen und Streitthemen (mit Lehrern) die gesamte Existenz eures Schulsanitätsdienstes.
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Alex
"Wer für alles offen ist, kann nicht ganz dicht sein!"

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