Rechte gegenüber von Lehrern

Alle rechtlichen Fragen und Fragen zur Auslegung von Gesetzestexten finden hier Platz. Bitte beachtet aber, dass alle Beiträge hier keinen Anspruch auf Richtigkeit haben, da wir alle Rechts-Laien und keine Experten sind. Vieles hier sind eigene Erfahrungen und auch persönliche Meinungen.

Foren-Übersicht Schulsanitätsdienst Recht und Gesetz

15.07.2009, 14:02
Original von Jan-Simon
Es ging ja jetzt gerade um den konstrierten Extremfall.
[...]
Aber wie gesagt: Das sind momentan alles ziemlich konstruierte Szenarien.


Na dann - ich bin raus aus der Diskussion... ?(

15.07.2009, 14:05
Oder dir geht der Lehrer einfach am Arsch vorbei und du schickst ihn weg. Bei uns sind wir von der Schulleitung aus berechtigt Lehrer aus dem Sanizimmer zu verweisen. In dem Fall, den wir uns oben ausgemalt haben, das der Lehrer sich nicht bremst (ich kenne einige die wohl genau so drauf wären), würde mir ein Verweis sowas von egal sein... da zählt die Schulordnung oder irgendein Gesetz nix, sondern da ist es einfach eine Sache des Anstands bei der Person zu bleiben! Und solange du die Schulleitung hinter dir hast ist es auch kein Problem....
[CENTER]-Solange man mit einem Fernseher keine Fliegen erschlagen kann, kann er die Zeitung nicht ersetzen-[/CENTER][CENTER]Lebbe geht weida![/CENTER]
[CENTER]-Die Geschichte lehrt uns, dass die Geschichte uns nichts lehrt...-[/CENTER]

15.07.2009, 14:08
Ich glaube ich halte es wie peit und steige hier aus... wenn ihr das glaubt was ihr hier schreibt, dann ist das eure Sache. Aber fragt bitte nichtmehr nach der Meinung von Leuten mit Erfahrung...
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Alex
"Wer für alles offen ist, kann nicht ganz dicht sein!"

15.07.2009, 14:16
Original von SunshineSani
Aber fragt bitte nichtmehr nach der Meinung von Leuten mit Erfahrung...

Erstens habe ich dich nicht gefragt, sondern gesagt, wie das bei uns läuft und zweitens muss sich unser kleiner Sonnenschein hier nicht selbst in den Himmel loben..... :D
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15.07.2009, 14:26
Och Leute ich habe das Gefühl, dass hier einige etwas übereifrig zu Werke gehen. Wenn ihr zum Patienten kommt und der äußerst unwahrscheinliche Fall eintreten sollte, dass der Lehrer euch nicht behandeln lassen möchte nehmt ihr den Schüler eben mit vor die Klasse oder ihr verschwindet. Dann notiert ihr das brav im Protokoll und fertig. Falls es dem Schüler schlechter gehen sollte werdet ihr sicherlich erneut gerufen.
Sollte es dem Schüler richtig schlecht gehen wird euch kein Lehrer wegschicken. Fertig. Auf welchem Planeten lebt ihr denn? ;D
Rettungshelfer
SEG | First Responder | San-Dienste

15.07.2009, 14:29
Pass mal auf du kleiner Wurm. Wenn du meinst frech werden zu müssen dann haben wir bald ganz viel Spaß. Zum einen bin ich nicht klein und zum anderen lobe ich mich hier nicht selber mehr als nötig. Fakt ist, dass hier mal wieder ein paar vorpupertäre Kinder meinen die Welt gesehen zu haben und verwechseln den Schulsanitätsdienst mit dem Regelrettungsdienst. In erster Linie seid ihr Schüler und nicht mehr oder weniger. Und wenn dann Leute die aus der Schule raus sind und vielleicht auch schon viel mehr gesehen und erlebt haben und auch von der Ausbildung her mehr Erfahrung haben, dann glaubt ihnen bitte mal. Die Diskussion was man nun gegenüber Lehrern darf hatten wir glaube ich schon mehr als einmal, gerade im alten Forum. Und immer sind wir doch letztlich zum gleichen Ergebnis gekommen: Lehrer sitzen am längeren Hebel und das ganze zitieren von irgendwelchen § und Gesetzbüchern ist total überflüssig.
Also BITTE glaubt uns mal. Ist nämlich auch bissel nervig sich über jedes Thema alle Jahr wieder den Mund fusselig zu reden.
Danke...
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Alex
"Wer für alles offen ist, kann nicht ganz dicht sein!"

15.07.2009, 14:45
Die Formulierung die ich zitiert habe IST eindeutig Eigenlob.... aber Wzurst. Jammer uns ned so voll, wenns bei euch ned klappt, dann ist das so. Bei uns hat die Schulleitung uns Gewisse Rechte zugestanden, die wir auch entsprechend nutzen. Wenn du neidest, weil du selbst immer die Saftschubse warst ist das deine Sache xD
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15.07.2009, 14:50
Leute - diskutiert sachlich oder flamt euch per Mail zu - sonst wird dies der erste Thread den ich als Moderator schließe...

15.07.2009, 14:53
Wie ich dir bereits als PN schrieb wäre es sinnvoll den Thread mal zu schließen ^^ Die Kinder sind einfach zu uneinsichtig und außerdem wurde das Thema mehr als einmal durchgekaut.
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Alex
"Wer für alles offen ist, kann nicht ganz dicht sein!"

15.07.2009, 15:03
Original von chaoz4ever
Die Formulierung die ich zitiert habe IST eindeutig Eigenlob.... aber Wzurst. Jammer uns ned so voll, wenns bei euch ned klappt, dann ist das so. Bei uns hat die Schulleitung uns Gewisse Rechte zugestanden, die wir auch entsprechend nutzen. Wenn du neidest, weil du selbst immer die Saftschubse warst ist das deine Sache xD


da käm ich mir als lehrer aber schon arg "verarscht" vor, wenn praktisch die schüler, auf die ich aufpassen soll, einen höheren "Rang" (eben durch diese "Weisungsbefugnis") haben , als ich.
Abgesehen KANN euch die Schulleitung dieses "Recht" mMn. gar nicht "zugestehen", denn ihr seit nunmal Schüler und keine Lehrer, und da gibts nix dran zu rütteln;)

Abgesehen davon, dass dieser Fall eigentlich (wie ALLE oben gesagt haben) nie vorkommen wird ist man als schulsani auch selbst nur Ersthelfer, von daher:

Schickt mich ein Lehrer gegen meine eindeutige (richtige) Überzeugung raus, Protokoll vermerken, wenn schlimmerer Notfall 112 wählen, bereit halten und gut ist.

Soweit erstmal.

Gruß, vom nicht ausfallenden
goetz
Endlich EH! 04.05.2008!

15.07.2009, 15:04
Ich sehe es so, dass Lehrer die sind, die das sagen haben.
Lehrer sind vor euch am Patienten und behandeln dann meist auch schon. Wenn sie euch "brauchen", bzw. froh sind, dass ihr das übernehmt, dürft ihr gerne behandeln. Wenn nicht, macht das der Lehrer.
Die Lehrkräfte haben immernoch die Aufsichtspflicht!

Und ich sehe es relativ unwarscheinlich, dass ein Lehrer euch rausschickt, weil er relativ froh sein wird, dass ihr da seid.

Tja, also: Lehrer haben mehr zu sagen wie ihr!!

liebe grüsse
SSDboy
17 Jahre | SanC | Schulsanitäter | Leiter SSD | Bereitschaft'ler | RUD A&B | RHS'ler | Ausbildung in 1 Monat folgend ... Rettungshelfer |

15.07.2009, 15:15
Original von chaoz4ever
Die Formulierung die ich zitiert habe IST eindeutig Eigenlob.... aber Wzurst. Jammer uns ned so voll, wenns bei euch ned klappt, dann ist das so. Bei uns hat die Schulleitung uns Gewisse Rechte zugestanden, die wir auch entsprechend nutzen. Wenn du neidest, weil du selbst immer die Saftschubse warst ist das deine Sache xD


Lern erstmal Deutsch...

Ansonsten kann ich gord nur beipflichten: Diese Zugeständnisse durch die Schulleitung kann ich mir nur sehr schwer vorstellen; insbesondere weil das meiner Meinung nach rechtlich nicht einwandfrei ist.
Ich glaube bei dir ist hier mal wieder der Traum mehr Inhalt deiner Erzählung als die Realität.

Und zur Info: Als ich noch in der Schule war (zugegeben ne Weile her, aber egal) gab es diese Problematik nicht. Wir hatten eine ziemlich gute Zusammenarbeit zwischen Schulsanitätsdienst und Schulleitung. Aber auch nur weil es unseren Schulsanitätsdienst bereits 20 Jahre gab als ich die Schule verlassen habe. Entsprechend konnten wir uns ganz gut etablieren.
Trotzdem galt auch bei uns: Letzte Instanz waren immer Lehrkräfte; auch wenn sich in meiner Zeit nie der Fall gezeigt hat, dass es da Probleme gab.
Also spar dir die Saftschubse und geh mit Puppen spielen...
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Alex
"Wer für alles offen ist, kann nicht ganz dicht sein!"

15.07.2009, 15:21
SunshineSani, bin genau deiner Meinung!
Aber trz. bitte sachlich bleiben, keine "Beleidungen" o.ä.
Auch wenn ich mir vorstellen kann, dass es dich aufregt.

liebe grüsse
SSDboy
17 Jahre | SanC | Schulsanitäter | Leiter SSD | Bereitschaft'ler | RUD A&B | RHS'ler | Ausbildung in 1 Monat folgend ... Rettungshelfer |

15.07.2009, 15:35
Bei uns haben bis auf den Betreuungslehrer nur Schulsanis Schlüssel fürs Sanitätszimmer. Und andere Lehrer kommen dort nur rein, wenn wir sie reinlassen. Sonst könnte ja jeder hingehen und Protokolle etc. lesen.

Zu deiner Info:
1 in Deutsch, nächstes Jahr Deutsch LK
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15.07.2009, 15:55
Mal was ganz Grundsätzliches: Da die jeweiligen Lehrkräfte die Verantwortung für die Schüler haben, könnten sie im Grundsatz auch die Behandlung insbesondere durch nicht-medizinisches Personal (und dazu gehören nunmal auch die Schulsanis), jederzeit untersagen.

Sollte dann dem betroffenen Schüler in diesem Fall nicht geholfen werden, dann kann man sicher auch versuchen seine (dann womöglich notwendige) allgemeine Verpflichtung zu Hilfe durchzusetzen. Notfalls auch "mit Gewalt". Wie das Ganze dann letztendlich gewertet werden wird, ist eine Frage die dann womöglich durch Gerichte geklärt werden muß.

Es macht sicher Sinn gewisse Regelungen hinsichtlich der Befugnisse von Schulsanitätern zu klären und durch die Schulleitung schriftlich festhalten zu lassen. Daraunter könnte beispielsweise das Verlassen des Unterrichts im Einsatzfall gehören. So weit zu gehen, den Schulsanitätern irgend eine Form der Weisungsbefugnis gegenüber Lehrern einzuräumen halte ich für schwachsinnig und vermutlich sogar rechtlich nicht haltbar.



Original von chaoz4ever
1 in Deutsch, nächstes Jahr Deutsch LK


In unserem Bildungssystem ist fast alles möglich.
Marc, 36 Jahre
Leiter SSD, EH-Ausb.
Ausbildungsstand: Genug um eine recht lange Liste zu produzieren.

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