Rechtlcihes zum Thema DRK/JRK

Alle rechtlichen Fragen und Fragen zur Auslegung von Gesetzestexten finden hier Platz. Bitte beachtet aber, dass alle Beiträge hier keinen Anspruch auf Richtigkeit haben, da wir alle Rechts-Laien und keine Experten sind. Vieles hier sind eigene Erfahrungen und auch persönliche Meinungen.

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25.06.2011, 12:08
Jetzt wider zurück zum Thema?^^
Grundsätzlich lass dass deine Vorgesetzten machen, dann biste fein aus der Sache raus, wenn's schief geht. Ein Anwalt nimmt für Auskünfte recht regelmäßig geld, würd ich also nicht nehmen.
Das Rathaus wird dir vllt. ne Antwort geben, allerdings ist Politik ja meist nicht (gibt leider auch welche die das anders machen) dafür da sich um Einzelinteressen zu kümmern. Darum könnten dir die im Regelfall sowieso überlasteten Arbeitstierchen dort dass übel nehmen.
Ich würde schriftlich bei der Polizei anfragen. Die ist dafür zuständig die Einhaltung von Gesetzen zu überwachen. Sollte sie dir was falsches sagen kannst du mit hoher wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass sie hinterher nicht angerannt kommen und dir auf den Schlips treten. Und selbst wenn hättest du deren Antwort schwarz auf weiß, im Prozessfalle wärt ihr also fein raus, weil von einem normalen Bürger nicht erwartet werden kann, dass er sich mit Recht und Gesetz besser auskennt als der Staat.

Alle Angaben ohne Gewähr, kann auch kompletter Müll sein^^
"Die Wellen einer Pfütze erzeugen keine Brandung."

25.06.2011, 12:19
Jo, dein letzter Satz stimmt so :P

Wer macht die Gesetze? Nicht die Polizei,
Wer legt die Gesetze aus? Nicht die Polizei.

Gewaltenteilung at its best.
Endlich EH! 04.05.2008!

26.06.2011, 00:15
@gorld
trotzdem könnte man ja dort nachfragen. Die müsstens ja wissen.

@Bartsches
Ich kann also theoretisch hierhin eine Mail schicken?

Polizeidirektion Hanau

oder wäre es besser wenn ich hierhin schicke?

polizei.hessen

oder überhaupt schrifftlich?
Seit 2011 Schulsanitäter und ausgebildeter Sanitätshelfer
Leiter der SSD's
Mit Herz und Seele im DRK
Absoluter Medizin-Fanatiker :DDD

26.06.2011, 13:56
Also, wenn man Nachfragen möchte, würde ich das zuständige Ministerium empfehlen.

Gruß

Gerd
Zuletzt geändert von Gerd am 26.06.2011, 13:57, insgesamt 1-mal geändert.
Gerd,
Fachkraft für Arbeitssicherheit an öffentlichen Schulen in Niedersachsen (ex SSD, ex LRA).

26.06.2011, 15:27
@gorld Die Polizei ist das exekutivorgan des deutsche Staates. Daher kontrolliert Sie die Einhaltung der Gesetze. Wenn die Polizei als (hoffentlich) fachkundige deutsche Behörde ihm schriftlich eine Auskunft gibt, und diese ist falsch, dann ist der Staat Deutschland auch der Schuldige, solange die Falschheit der Aussage nicht offenkundig, bzw. dem Auskunftsempfänger bekannt ist. Wie die Behörden sich dann intern fetzen kann uns ja egal sein. (Gilt natürlich auch für fast jeden anderen Staat)

Wo man da was hinschickt kann ich dir nicht sagen, ich würde vllt. möglichst klein anfangen, wenn der Dorfpolizist da man nichts weiß kann er ja seine Vorgesetzten Fragen. Andersherum ist's blöd, weil eine Anfrage , die du nach ganz oben richtest, im Zweifelsfall an einen Senator o.Ä., von diesem an Ressort, an einen Abteilungsleiter, an einen Referatsleiter und dann erst an einen Sachbearbeiter geht. Von diesem aus geht die Leiter wieder aufwärts an den Referatsleiter, der das Lesen und bestätigen muss, dann an einen Abteilungsleiter, der dass Lesen und bestätigen muss über die Ressortsführung, die das Lesen und bestätigen muss bis zum Senator, der das Lesen und Unterschreiben muss. Dadurch hast du zum einen eine riesige Wartezeit, zum Anderen bei den Beteiligten verschissen, weil Sie ihre Zeit mit Kleinkram verbringen müssen, anstat ihre eigentlichen Aufgaben erfüllen zu können. Und Aufgrund unserer Haushaltslage gibt es ein gewisses missverhältnis zwischen Arbeitskräften und Aufgaben...

Schriftlichauf jeden Fall, weil bei mündlichen Gesprächen im Zweifelsfall Aussage gegen Aussage steht. Wenn du es schwarz auf weiß hast kann dir keiner was, achte nur darauf die Fragen so zu formulieren, dass sie nur eindeutig beantwortet werden können, sonst kommt du vielleicht nicht weiter. Am sichersten wäre es, wenn du echtes Papier benutzt und einen unterschriebenen, normengerechten Brief als Anfrage versendest. Dass würde die dann nämlich dazu zwingen dass gleiche zu tun.

Zum Thema Legislative: Wär natürlich eine recht sichere Sache da man anzufragen, allerdings wirst du im Ergebnis wahrscheinlich nicht mehr als bei der Polizei bekommen. Un da es eigentlich nicht die Aufgabe der Gesetzesmacher ist sich mit Einzelfällen herumzuschlagen könnten dir einige überarbeitete Menschlein dass übel nehmen. Wenn du also nicht gleich groß beim Rathaus, sondern z.B. erst bei einem Ortsamt nachfragst kommt das wahrscheinlich besser.

Und wie immer beim Thema Recht ohne Gewähr...
"Die Wellen einer Pfütze erzeugen keine Brandung."

26.06.2011, 16:17
Original von Bartsches
...
Und wie immer beim Thema Recht ohne Gewähr...


Warum schreibst du dann was in das Thema? Alles Spekulierungen? Man sollte nur etwas von sich geben, wenn man Ahnung davon hat, denn sonst kann man es gleich lassen!
8o
19 Jahre. Abiturient. Helfer-vor-Ort. Rettungssanitäter. Nebenamtlich im Rettungsdienst. Humanmedizinstudent im 2. Semester, EKT. Ausbilder EH, LSM, EH am Kind.

26.06.2011, 19:01
Original von Don Spekulatius
Original von Zeuschen
Also zumindest der Vorstand meiner DLRG OG arbeitet ehrenamtlich. Definitiv.

OG ja. Aber geh mal ein bis zwei Stufen nach oben.


Auch dort besteht der Vorstand komplett aus ehrenamtlichen. Wie ich schon geschrieben habe, gibt es in der DLRG bundesweit lediglich einige Dutzend hauptamtliche Mitarbeiter, die vor allem in der Verwaltung eingesetzt sind. Deren Entscheidungskompetenzen sind aber sehr begrenzt - alles wirklich relevante muss von einem (ehrenamtlichen!) Vorstandsmitglied bestätigt werden.
Und ich würde von mir behaupten durchaus Einblicke sowohl in die Landes- als auch ein wenig in die Bundesverbandspolitik zu besitzen: Zum Glück ist die DLRG nicht so groß, als dass man die Vorstände alle nur aus der Zeitung kennen würde...

26.06.2011, 19:01
Und immernoch hat die Exekutive keine Gesetze auszulegen, und genau darum gehts hier doch.
Endlich EH! 04.05.2008!

26.06.2011, 21:45
Per Post oder Email?
Weil, wenn ich das per Post mache, muss ich meine Eltern da reinziehen.
Wie soll denn außerdem der Brief, egal ob Mail oder Post, aussehen? Also soll ich mein Alter angeben und/oder dass ich beim JRK bin usw...?
Seit 2011 Schulsanitäter und ausgebildeter Sanitätshelfer
Leiter der SSD's
Mit Herz und Seele im DRK
Absoluter Medizin-Fanatiker :DDD

26.06.2011, 21:51
Wieso Eltern?

26.06.2011, 21:53
PS: Unser MHD Ortsverband macht das so:

SanD nur mit ES

ES nur mit 16

So einfach

26.06.2011, 22:58
Wieso Eltern?
Weil ich dann einen Brief schreiben und abschicken muss. Das werden meine Eltern wahrscheinlich nicht ignorieren.
Dann kommt ja noch die Antwort per Post. Das merken meine Eltern erst recht und werden fragen... Ich muss denen dann alles erklären und und und.
Seit 2011 Schulsanitäter und ausgebildeter Sanitätshelfer
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26.06.2011, 23:47
Und wo ist da das Problem?

"Mami, der Brief ist an das Ministerium X, da ich wissen möchte, wie lange und wie oft ich laut Gesetzt in einer HiOrg eingesetzt werden darf."

27.06.2011, 00:28
Wer es wirklich ganz genau wissen will darf gerne die in seinem Bundesland für die Überwachung zuständige Behörde anschreiben und um eine Stellungnahme bitten. Wer die im jeweiligen Bundesland zuständige Stelle für die Überwachung/Vollzug der Regelungen der Jugendarbeitsschutzgesetzes ist, regeln die Bundesländer im eigenen Ermessen. Zumeist dürften die Gewerbeaufsichten eine gute Anlaufstelle sein.

Diese kann man mit der Schilderung des Sachverhaltes um eine Stellungnahme bitten. Der persönliche Bezug ist dabei relativ egal (eigenes Alter, Mitgliedschaft in Org, etc).

Mich würde dabei aber Folgendes nicht wundern:

1. Die verschiedenen örtlich zuständigen Stellen könnten mitunter zu einer unterschiedlichen Auslegung gelangen.

2. Vermutlich würde man in einigen Regionen mit dieser Frage schlafende Hunde wecken - mit entsprechenden Folgen...
Marc, 36 Jahre
Leiter SSD, EH-Ausb.
Ausbildungsstand: Genug um eine recht lange Liste zu produzieren.

27.06.2011, 08:42
okey... überredet. ich machs mit dem Brief^^
Sie wollen den Brief dann aber lesen... :(

Wäre der Brief so okey?

Meine Anschrifft
Meine Adresse
PLZ/ort
(Tel. nummer)
(e-mail)

Anschrifft des Empfängers
Adresse
PLZ/Ort
Tel.nr.
E-mail


Sehr Geehrte Damen und Herren,
Ich würde gerne wissen, wie lange und bis wann ein Jugentlicher unter 16 Jahren ehrenamtlich bei einer Hilfsorganisation arbeiten darf, zum Beispiel bei einem Sanitätsdienst o.Ä.

Vielen Dank im Voraus
Zuletzt geändert von Titanus am 27.06.2011, 08:46, insgesamt 2-mal geändert.
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