Verfasst: 04.06.2014, 19:07
Wie auch immer: ich bin der Meinung, dass sich Einiges durch die Anwendung des GMV erübrigen würde.
http://www.schulsanitaetsdienst.de/forum/
http://www.schulsanitaetsdienst.de/forum/viewtopic.php?f=15&t=2230
Original von Maxi
Immerhin darf ein RettAss ja im Rahmen der Notkompetenz gewisse Medikamente geben, mancherorts auch Analgetika.