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10.09.2013, 21:18
Original von Ci
Nun ja bekam handschellen an die Hände (lag auf dem Bauch) Fußketten und einen Sack über den Kopf der die Luftzufüuhr einschränkt (Man bekommt noch luft, aber nicht, wenn man agressiv wird)
So konnten wir diesen herrn dann erst untersuchen und verarzten.
11.09.2013, 00:41
11.09.2013, 06:46
11.09.2013, 14:30
11.09.2013, 15:19
11.09.2013, 15:41
Original von Ci
3. Einen zugang legen darf ich sehrwohl auch als San A/Bler, wenn die Vorraussetzungen erfüllt worden sind und man das Handwerk beherrscht
11.09.2013, 17:08
EInen alten Herren hatte ich so an die 70, der wollte unter keinen Umständen von mir gestochen werden für die Infusion. Doch ich habe ihn überzeugen könne, indem ich ihm erzählt habe, das wäre Obstler die durchsichtige Infusion.
1. Sind die Patienten meist in so einem zustand, dass deren Einwilligung gar nicht mehr nötig ist, da es um das Leben geht bei vielen Patienten. In dem ALkoholosierten zustand sind diese Personen von der Einwilligung befreit, da nicht mehr zurechnungsfähig. Meist liegt eine EInwilligung der Begleitung vor.
11.09.2013, 22:10
12.09.2013, 14:35
13.09.2013, 13:24
Original von Ci
2. Mit "Sack" meinte ich nicht wortwörtlich einen Sack xD
Es ist eher ein Netz ^^ der die Bewegungsfreiheit einschränkt usw.
13.09.2013, 15:23
13.09.2013, 18:08
15.09.2013, 20:34
16.09.2013, 14:40
23.09.2013, 22:41