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08.01.2010, 17:51
ToneBone, laut Nachwuchsanni kann man in Bayern ab 16 den RS machen ;)

und dann wirds interesant mit Rechten und Pflichten, Verantwortung usw...
" Die jungen Leute von heute sind wesentlich angenehmer als in den 60er, 70er und 80er Jahren. Sie sind toleranter und respektvoller, auch älteren Leuten gegenüber. "
- Heino

08.01.2010, 17:56
So also ich hab mich jetzt noch mal schlau gemacht, beim BRK darf man die Ausbildung mit 16 beginnen, die Abschlussprüfung jedoch erst mit 18 machen (zeitlich geht es ja auch nicht viel schneller, wegen Schule, usw.)
Also wahrscheinlich allegemein so, dass man zur Prüfung erst ab 18 zugelassen ist...

Also, sorry für die falschen Angaben oben, aber ich hab nicht damit gerechnet, dass es noch einen extra Abschnitt zu den Prüfungsvorraussetzungen gibt, wo es doch schon einen zu den Ausbildungsvorraussetzungen gibt. Tut mir Leid.

Quelle BRK:
"Abschlussprüfung für Rettungssanitäter
Träger: Bayerisches Rotes Kreuz, Bezirksverband im Auftrag des Landesverbandes
Teilnehmer:
Zur Abschlussprüfung können nur Teilnehmer zugelassen werden:
• die das 18. Lebensjahr vollendet haben,
• die die gesamte Ausbildung von insgesamt 520 Stunden absolviert haben,..."
http://www.brk-muenchen.de/kursangebote/sanitaets-und-rettungsdienstliche-ausbildung/Pruefungsordnung%20RS%20-%20neu%20V%202.3.pdf
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Im Falle eines Falles ist richtig fallen Alles!

08.01.2010, 17:57
ich find das sehr verwirrend...
Zuletzt geändert von Nachwuchssani am 08.01.2010, 17:58, insgesamt 1-mal geändert.
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08.01.2010, 17:57
Ich habe es genauso gefunden, scheint ja auch realistisch ;)

08.01.2010, 17:58
Danke fürs Aufklären :)

Und Respekt für die Quellenangaben ;) Nicht so wie der Rest, der nur blöd plappert :P (so wie ich)
" Die jungen Leute von heute sind wesentlich angenehmer als in den 60er, 70er und 80er Jahren. Sie sind toleranter und respektvoller, auch älteren Leuten gegenüber. "
- Heino

08.01.2010, 18:01
Ich habe übrigens extra nochmal in den Prüfungsvoraussetzungen für den RH/RS in NRW nachgelesen.
Hier gibt es keine weitere Altersbeschränkung (insb. für die Prüfung), also kann theoretisch ein 17jähriger RS sein!

08.01.2010, 18:02
Ob man das zeitlich schafft, den gesamten RS mit 17 anzufangen und dann auch mit 17 zu beenden, ist dann halt die Frage...
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08.01.2010, 18:02
Krass, dann werde ich wohl mal in die weite Welt hinausziehen und meinen RS machen...warum hab ich nicht schon im letzten Jahr damit angefangen? (Achtung! Ironie!)
Ich bin als Rettungsschwimmer geboren, mit Wasser gestillt und aufgezogen! Hurra!:P

leverkusen.dlrg.de
www.drk-lev.de

08.01.2010, 20:12
Aber in der Regel darf man doch erst mit 18 auf den RTW, sodass man auch erst mit 18 die Praktika machen kann.
Und erst dann ist man RS.
Oder darf man irgendwo früher auf den RTW?

08.01.2010, 20:16
Vieles ist möglich...

08.01.2010, 21:09
ich mach demnächst denn SanHelfer (der is ja ab 16, bzw. Ausnahmen im Rahmen des SSD) und da ist ein RD-Praktikum dabei :D
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08.01.2010, 21:13
Das ist ja dann wohl eher die Ausnahme. Sonst käme der RD garnicht mehr hinterher bei den Fluten an Praktis.
Ich bin als Rettungsschwimmer geboren, mit Wasser gestillt und aufgezogen! Hurra!:P

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08.01.2010, 21:37
Ja, nur weil Jachi meinte Praktika im RD gehen erst ab 18
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09.01.2010, 00:47
Oh bitte, nicht schon wieder diese müssige Debatte.

Praktikum im RD ist von Gesetz wegen erst ab 18 Jahren zulässig. Was irgendwelche Rettungswachen und Wachleiter davon abgesehen machen ist Kulanz und wehe es passiert etwas.
Daher würd ich mit sowas auch nicht all zu arg rumprahlen.
Gerrit (RettAss)
"Wir sind längst im Paradies, haben die Hölle draus gemacht!" --- ASP, Ich bin ein wahrer Satan
ASP - Sage Nein!

09.01.2010, 10:30
Lass sie doch Gerrit... wie du sagtest "Oh bitte, nicht schon wieder diese müssige Debatte.", werden wir eh nicht drum herum kommen. Selbst wenn es hier beendet ist, dann geb ich dir Brief und Siegel, dass das gleiche Thema in ncihtmal einem Monat wieder kommt.
Alles wichtige ist ja bereits gesagt: Praktikum im RD unter 18 ist nicht wirklich zulässig und ein sehr gefährliches Spiel einiger Wachleiter, San-Ausbildungen können theoretisch mit 6 Jahren gemacht werden, da gibt es keine gesetzlichen Regelungen zu, die erlaubten Kompetenzen bleiben eh immer die gleichen (egal ob EH, SanA/B/C, SH, ES, oder wie man es nun nennen mag), rettungsdienstliche Ausbildungen können im Theorieteil durchaus als Minderjähriger begonnen werden, müssen aber idR als Volljähriger beendet sein wg. Praktikum u. Prüfungszulassung, letzteres ist für RH und RS Landessache, beim RettAss ist es bundesweit einheitlich und letztlich lässt sich aus absolvierter Ausbildung nur bedingt die tatsächlicher Qualifikation im Einsatz herleiten...
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Alex
"Wer für alles offen ist, kann nicht ganz dicht sein!"

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