So also ich hab mich jetzt noch mal schlau gemacht, beim BRK darf man die Ausbildung mit 16 beginnen, die Abschlussprüfung jedoch erst mit 18 machen (zeitlich geht es ja auch nicht viel schneller, wegen Schule, usw.)
Also wahrscheinlich allegemein so, dass man zur Prüfung erst ab 18 zugelassen ist...
Also, sorry für die falschen Angaben oben, aber ich hab nicht damit gerechnet, dass es noch einen extra Abschnitt zu den Prüfungsvorraussetzungen gibt, wo es doch schon einen zu den Ausbildungsvorraussetzungen gibt. Tut mir Leid.
Quelle BRK:
"Abschlussprüfung für Rettungssanitäter
Träger: Bayerisches Rotes Kreuz, Bezirksverband im Auftrag des Landesverbandes
Teilnehmer:
Zur Abschlussprüfung können nur Teilnehmer zugelassen werden:
• die das 18. Lebensjahr vollendet haben,
• die die gesamte Ausbildung von insgesamt 520 Stunden absolviert haben,..."
http://www.brk-muenchen.de/kursangebote/sanitaets-und-rettungsdienstliche-ausbildung/Pruefungsordnung%20RS%20-%20neu%20V%202.3.pdf
RDH | DRK | FFW | 11. Klasse
Im Falle eines Falles ist richtig fallen Alles!