17.09.2009, 13:29
@Jürgen:
Gemäß der gebräuchlichen Definition wird eine Commotio als SHT 1.Grades angesehen. Soforn wäre dies schon richtig. Aber auch dann müssen erstmal irgendwelche Hinweise für eine Commotio vorliegen.

Das Problem ist, dass durch das Stichwort "Schädelhirntrauma" in der weiteren Konsequenz aus einem lapidaren Kratzer ein relevanter Notfall gemacht wird.

All dem kann man aus dem Weg gehen, indem man dem Leitstellendisponent neutral schildert, was der Patient denn nun macht und was nicht. Dann kann er sich selbst ein Bild machen. Man sollte mit manchen Schubladen einfach vorsichtig sein und manchmal sollte man sich nicht zu sehr aus dem Fenster legen.
Es ist Dein Recht, Waffen abzulehnen. Es ist Deine Freiheit, nicht an Gott zu glauben. Aber wenn jemand in Dein Haus einbricht, sind die ersten beiden Dinge, die Du tun wirst: Jemanden mit einer Waffe rufen und beten, dass er rechtzeitig da ist.