Einsatz für den HvO (San)

Notfallszenarien für Ersthelfer bis Rettungsdienstmitarbeiter.

Foren-Übersicht Erste Hilfe, Rettung und Medizin Fallbeispiele

09.05.2010, 21:05
Ich weiß jetzt nicht ob wir was falsch gemacht haben oder nicht, lief aber eigentlich ganz gut.
Oder fällt jemandem was falsches auf?

Ich fand das Beispiel ganz gut, war ein schöner Fall. War mir mit dem Eingetrübten Bedwusstsein aber irgendwie ständig unsicher ob er jetzt noch bei bewusstsein ist und so sitzen bleiben kann oder ob er bewusstlos ist/wird und stabile Seitenlage angebracht ist...
Zuletzt geändert von Johanna am 09.05.2010, 21:07, insgesamt 1-mal geändert.

09.05.2010, 21:21
Also was mir ja zu Anfang auffiel war, daß ihr ja einen ganz tollen KTW zur Verfügung hattet der sogar von der Beladung her ein RTW hätte sein können. Nun hattet ihr euch entschieden, den Corpuls 08/16 UND den AED mit zum Pat. zu schleppen. Frage hierzu : habt ihr eine Einweisung respektive Berechtigung den Corpuls zu bedienen ? Meiner Meinung nach hätte es völlig ausgereicht, den AED mitzunehmen da ja der RD mit NA und RTW zeitgleich unterwegs war. Was ihr völlig vergessen habt ist, den O2 mitzunehmen - bei so einer Notfallmeldung unverzichtbar ! Später kam ja auch der Einwand, ihr hättet keinen Sauerstoff zur Verfügung. Kann aber gar nicht sein, ein Fahrzeug mit so einer Ausstattung hat auch O2 an Bord !
Es gibt aber noch weitere Kritikpunkte, aber die dürfen gerne mal andere suchen und finden ...

09.05.2010, 21:39
Also das mit dem Einweisen find ich weniger das Problem. Wir gehen hier in den FB immer davon aus, eingewiesen zu sein (gilt auch für den AED, wenn dieser im RD vorgehalten wird, braucht das personal auch dort eine Einweisung).

Nun kenne ich die Ausbildungsstände der FB-Bearbeiter nicht, aber ICH hätte den 08/16 mitgenommen. Auch für mich ändert sich erst mal nix an der Behandlung, aber es spricht für eine Gewisse Qualität wenn der RD und der NA ein ausgedrucktes 12 Kanal EKG haben beim Eintreffen.

Blitzen kann ich auch mit dem Corpuls, übrigens je nach Programmierung auch im AED Modus. Wenn ich Blitzen muss, und nicht den AED Modus habe, dann würd ichs halt im Manuellen Modus machen, das StGB sieht das auch vor.

Soweit meine "Kritik", wobei das von dem Ausbildungsstand der Helfer abhängig ist, zwei fitte RS würden sicherlich auch den 08/16 mitnehmen. Das beides mitgenommen wurde ist aber in jedem Fall quatsch.
" Die jungen Leute von heute sind wesentlich angenehmer als in den 60er, 70er und 80er Jahren. Sie sind toleranter und respektvoller, auch älteren Leuten gegenüber. "
- Heino

09.05.2010, 22:09
Du bist der Meinung, eine nicht vorhandene Einweisung auf einem Gerät, daß nunmal einweisungspflichtig ist wäre kein Problem ??? Sorry, aber da muß ich jetzt wirklich lachen ...
und wir gehen nunmal NICHT immer davon aus, daß Teilnehmer wirklich eingewiesen sind und schon gar nicht davon, daß sie eine entsprechend hohe RD - Qualifikation besitzen - es gab diesbezüglich hier schon die tollsten Situationen und von daher sollte man dies schon zeitnah erfragen. Ich bezweifle mal ganz stark, daß die beiden Helfer hier fachgerecht mit dem Corpuls umgehen können .
Und es geht hier auch nicht darum, was " 2 fitte RS " mitgenommen hätten oder nicht, wir hatten hier im Fb ganz andere Leute am Start.

10.05.2010, 10:59
Also ich bin davon ausgegangen, dass im Rucksack eine O2 Flasche drin ist, da ich das nicht anders kenne.
Ich hätte auch nur den AED noch mit hochgenommen, da ich mit den meisten sachen im Corpuls noch nichts anfangen kann.
(Ausbildung: SDL bzw San C)
Da Tobi das direkt mitgenehmen wollt, dacht ich mir hat er bestimmt eine höhere Ausbildung, und somit habe ich mich unterzuordnen. (würde mich jetzt echt mal interessieren welche Ausbildung du hast, Tobi)

10.05.2010, 14:13
@Jürgen: Da ich die Quali nicht kannte, machte ich meine Kritik von der Quali abhängig, wenn sie denn genannt wird. Wenn die Leute als HvO unterwegs sind, brauchen diese übrigens auch eine Einweisung in den AED, somit dürften sie diesen auch nicht mit nehmen.
" Die jungen Leute von heute sind wesentlich angenehmer als in den 60er, 70er und 80er Jahren. Sie sind toleranter und respektvoller, auch älteren Leuten gegenüber. "
- Heino

10.05.2010, 14:37
In der Regel lässt man sich auf so ein Gerät einweisen sobald man damit arbeitet. Also wenn ich so eins in dem Wagen mit dabei hab, dann hab ich eigentlich eine Einweisung darauf...

10.05.2010, 15:17
Also mit der Qualifikation von TobiJuh habe ich so meine Kopfschmerzen - er nimmt Corpuls UND AED mit nach oben, sagt aber später, er hätte keinen Sauerstoff zur Verfügung - passt für mich nie und nimmer.
Und Johanna : du warst davon ausgegangen, im Rucksack O2 zu haben - hast du VOR dem Einsatz deine Ausrüstung überprüft ? Also ich z.B. mach das bei JEDEM Dienstantritt ob alles vollzählig und einsatzbereit ist ... sollte man sich angewöhnen und außerdem muß man ja auch in einem Protokoll unterschreiben daß man die Geräte - dazu gehört nämlich auch O2 - Leiste bzw. Beatmungsgerät.
Bei einem möglichen Einsatz des AED hätte ich keine Probleme gesehen wenn dieser auch ohne Einweisung zum Einsatz gekommen wäre. Hier würde ich auf rechtfertigenden Notstand verweisen und das Gerät ist sozusagen idiotensicher und ja gerade für Ersthelfer, die wenig bis keine Ahnung haben, gedacht. Sicher ist es aber korrekt, im RD auch eine Geräteeinweisung zu besitzen, aber nicht zwingend notwendig.

Gruß Jürgen

10.05.2010, 17:45
Ähhmmm..... einen habe ich noch:

Qualifikation: Geeignet für Helfer mit San-Kurs.


In welcher Weise ist denn ein Fallbeispiel mit einem vital bedrohten Patienten, der dann noch ein Kammerflimmern entwickelt, geeignet für einen Helfer mit San-Kurs?

@Einweisung:
Ich muss mich immer wieder wundern. Da beruft man sich bei der ärztlichen Maßnahme der Defibrillation stolz auf den rechtfertigenden Notstand, hat dann aber Bedenken, ein Gerät einzusetzen, wenn man nicht eingewiesen ist? Das bedeutet, dass das MPG als wichtiger eingestuft wird, als das StGB. Eigenartige Logik - oder?

Was ist denn nun, wenn man ein Gerät verwendet, auf das man nicht eingewiesen ist? Wenn es zu einem Kunstfehlerverfahren kommt, wird sich irgendein findiger Anwalt darauf beziehen und wenn der Richter keinen anderen Grund findet, wird er eventuell den Helfer in der ersten Instanz verknacken. Spätestens auf der Ebene des LG wird dies aber kassiert, denn der böse Wille fehlt.
Zuletzt geändert von Don Spekulatius am 10.05.2010, 17:50, insgesamt 1-mal geändert.
Es ist Dein Recht, Waffen abzulehnen. Es ist Deine Freiheit, nicht an Gott zu glauben. Aber wenn jemand in Dein Haus einbricht, sind die ersten beiden Dinge, die Du tun wirst: Jemanden mit einer Waffe rufen und beten, dass er rechtzeitig da ist.

10.05.2010, 18:09
Original von Don Spekulatius
Ähhmmm..... einen habe ich noch:

Qualifikation: Geeignet für Helfer mit San-Kurs.


In welcher Weise ist denn ein Fallbeispiel mit einem vital bedrohten Patienten, der dann noch ein Kammerflimmern entwickelt, geeignet für einen Helfer mit San-Kurs?


Ich habe ja nicht gesagt, sie sollen ihnen manuell schocken, falls es dazu kommt - ich habe ihnen nur einen Corpuls und einen AED gestellt.

Und die Basismaßnahmen bei V.a. Herzinfarkt sollten eigentlich jedem Helfer bewusst sein. :rolleyes:
19 Jahre. Abiturient. Helfer-vor-Ort. Rettungssanitäter. Nebenamtlich im Rettungsdienst. Humanmedizinstudent im 2. Semester, EKT. Ausbilder EH, LSM, EH am Kind.

10.05.2010, 18:42
Nun ja. Zunächst sage ich einmal, dass ich mich gerade auf dem Weg zum Sanitäter (KatS-Aufbaumodul Sanität[SanC]) befinde. Da ich auf dem KTW unterwegs war und mir bekannt ist, wie ein EKG abzuleiten ist, habe ich den Corpuls mitgenommen. Zudem sind mir 4 Wochen Klinik-Praktikum zuteil geworden und mein Interesse in Sachen Medizin ist echt groß und somit wüsste ich wie ich zu handeln hätte. Und ja, ich könnte dir das EKG auch auswerten und auch das Kammerflimmern erkennen können.
Warum ich den Sauerstoff-Fehler machte, weiß ich selbst nicht, aber gut, man lernt dazu.

10.05.2010, 18:46
...Und ja, ich könnte dir das EKG auch auswerten ...


Ist ja wahnsinn, was heutzutage in einer teilweise abgeschlossenen Sanitätsausbildung und vier Wochen Klinikpraktikum vermittelt wird

10.05.2010, 18:52
Original von Markus
...Und ja, ich könnte dir das EKG auch auswerten ...


Ist ja wahnsinn, was heutzutage in einer teilweise abgeschlossenen Sanitätsausbildung und vier Wochen Klinikpraktikum vermittelt wird


Neid, weil du so langsam lernst, und n Studium brauchst? :P :D
" Die jungen Leute von heute sind wesentlich angenehmer als in den 60er, 70er und 80er Jahren. Sie sind toleranter und respektvoller, auch älteren Leuten gegenüber. "
- Heino

10.05.2010, 18:55
Hmm, das hat nicht so viel mit dem Praktikum zu tun. Ich interessiere mich halt für die Materie, eher weniger für Kardiologie, aber es gehört dazu. Und wenn es mich interessiert lese ich mich ein, solange die schulischen Leistungen okay sind. Notfallmedizin ist ein echt spannendes Themengebiet ;)

10.05.2010, 19:04
Original von TobiJUH
Hmm, das hat nicht so viel mit dem Praktikum zu tun. Ich interessiere mich halt für die Materie, eher weniger für Kardiologie, aber es gehört dazu. Und wenn es mich interessiert lese ich mich ein, solange die schulischen Leistungen okay sind. Notfallmedizin ist ein echt spannendes Themengebiet ;)

Stell dich doch mal vor, dann erübrigen sich vielleicht einige der Fragen ;-)

VorherigeNächste

Foren-Übersicht Erste Hilfe, Rettung und Medizin Fallbeispiele

Zurück zu Fallbeispiele

cron