Sturz vom Pferd

Hier könnt ihr erlebte Einsätze schildern und sie können von uns gemeinsam besprochen werden.

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08.03.2010, 17:48
hä? ich habe legendlich gesagt das ich eins hatte und unmittelbar danach NICHT bewusstlos war, eine Stunde später schon. Was beweisend daran ist? Nichts. Die Diagnose habe nicht ich, sondern mein Arzt gestellt.

08.03.2010, 17:53
Buschi, was mir grad noch einfällt, in welcher Lage habt ihr die Person denn vorgefunden?
Wenn die Person z.B. mit dem Rücken an irgendwas gestützt sitzt, müsste ich sie für die Flachlage extra bewegen - Stiffneck dran und so lassen, wenn die VF sonst passabel sind.
Mitglied bei *dem* BRK und bei den Brandpatschen

08.03.2010, 17:56
@Sternenkind:

Und was hat das daraufhin angefertigte CT ergeben?

Wie auch immer......
Wie Du aus Markus´ Link erkennen kannst, ist ein SHT durch eine Bewußtlosigkeit definiert. Warst Du initial nicht bewußtlos, spricht das gegen ein solches. Eine NACH dem Ereignis auftretende, kurzzeitige Bewußtlosigkeit, die sich aber anscheinend immer wieder von selbst beendet, würde ich eher einer Kreislaufproblematik zuordnen, gerade eben bei jungen Damen. Aber auch Mediziner sind nicht unfehlbar und manche vergeben eben ein Etikett, ohne sich Gedanken über die Folgen zu machen. Ich mag gar nicht an all die Kopfplatzwunden denken, die uns im Schockraum als "offenes SHT" angemeldet werden.

In der Musterlösung war allerdings eine Oberkörperhochlage vorgesehen. Dies wurde dann auch durch den anwesenden Schiedsrichter (LRA) und unseren Fachberater Ausbildung (RS) nochmal bestätigt. Begründung war hier, dass ja ein SHT vorlag und ein WS-Trauma ausgeschlossen werden könne, weil ja keine motorischen oder sensorischen Störungen vorlagen.

Wenn man der Logik folgt, wäre ein SHT ebenso ausgeschlossen, da keine Bewußtlosigkeit vorlag. Abgesehen davon konnte man die wache Patientin ja neurologisch beurteilen und bei einer Vigilanzminderung immer noch reagieren. Wahrscheinlich wurde hier davon ausgegangen, dass die Übelkeit ein ausreichender Beweis für ein SHT sein soll. Ich hätte die Patientin in flacher Rückenlage immobilisiert auf Vacuummatratze oder Spineboard, da eine WS# nicht auszuschließen wäre.
Zuletzt geändert von Don Spekulatius am 08.03.2010, 18:03, insgesamt 2-mal geändert.
Es ist Dein Recht, Waffen abzulehnen. Es ist Deine Freiheit, nicht an Gott zu glauben. Aber wenn jemand in Dein Haus einbricht, sind die ersten beiden Dinge, die Du tun wirst: Jemanden mit einer Waffe rufen und beten, dass er rechtzeitig da ist.

08.03.2010, 18:02
Original von Don Spekulatius
@Sternenkind:

Und was hat das daraufhin angefertigte CT ergeben?

Wie auch immer......
Wie Du aus Markus´ Link erkennen kannst, ist ein SHT durch eine Bewußtlosigkeit definiert. Warst Du initial nicht bewußtlos, spricht das gegen ein solches. Eine NACH dem Ereignis auftretende, kurzzeitige Bewußtlosigkeit, die sich aber anscheinend immer wieder von selbst beendet, würde ich eher einer Kreislaufproblematik zuordnen, gerade eben bei jungen Damen. Aber auch Mediziner sind nicht unfehlbar und manche vergeben eben ein Etikett, ohne sich Gedanken über die Folgen zu machen. Ich mag gar nicht an all die Kopfplatzwunden denken, die uns im Schockraum als "offenes SHT" angemeldet werden.


Naja was solls... Mir isses auch zu blöde ehrlich gesagt über meine Diagnose zu diskutieren... Es ist ausgestanden (heut des erste Mal wieder in der Schule gewesen) und im Endeffekt mir scheißegal was es nun war Macht die Sache nicht besser...

08.03.2010, 18:41
Original von Don Spekulatius
In der Musterlösung war allerdings eine Oberkörperhochlage vorgesehen. Dies wurde dann auch durch den anwesenden Schiedsrichter (LRA) und unseren Fachberater Ausbildung (RS) nochmal bestätigt. Begründung war hier, dass ja ein SHT vorlag und ein WS-Trauma ausgeschlossen werden könne, weil ja keine motorischen oder sensorischen Störungen vorlagen.

Wenn man der Logik folgt, wäre ein SHT ebenso ausgeschlossen, da keine Bewußtlosigkeit vorlag. Abgesehen davon konnte man die wache Patientin ja neurologisch beurteilen und bei einer Vigilanzminderung immer noch reagieren. Wahrscheinlich wurde hier davon ausgegangen, dass die Übelkeit ein ausreichender Beweis für ein SHT sein soll. Ich hätte die Patientin in flacher Rückenlage immobilisiert auf Vacuummatratze oder Spineboard, da eine WS# nicht auszuschließen wäre.


Wenn man davon ausgeht, dass kein WS-Trauma und kein SHT vorliegt, hätte ich die Patientin mit einem Schockindex von 1,1 (RR 100, HF 110) in die Schocklage legen sollen... Das wäre dann das einzige halbwegs sinnvolle gewesen... ;)

08.03.2010, 23:05
Nur nimmt die Bedeutung des Schockindex zur Zeit doch ab, oder?
Zumal dem Unfall ein Sportereigniss vorausging, dürfte ein erhöhter Puls nicht verwunderlich sein - unabhängig des Schocks.

Aber du hast recht, bei einem systolischen Wert auch noch den Oberkörper hochzulegen, könnte konrtaproduktiv sein.
Mitglied bei *dem* BRK und bei den Brandpatschen

08.03.2010, 23:39
Aber du hast recht, bei einem systolischen Wert auch noch den Oberkörper hochzulegen, könnte konrtaproduktiv sein.

Der Druck ist für die Durchblutung des Gehirns ausreichend, wir sprechen hier von einer jungen Frau, die haben häufiger eher hypotone Werte, so dass ich aus dem Druck noch nichts krankhaftes ableiten würde.

Das Gehirn hat eine Autoregulationsfunktion für die Durchblutung. Die Durchblutung bleibt im Druckbereich von etwa 70 - 160 mmHg syst. konstant - nennt sich Bayliss-Effekt.

Wegen einem 100er Druck also auf eine OK-Hochlage zu verzichten, sofern indiziert, ist nicht notwendig.

In diesem Fall hätte ich die Patientin auch in Rückenlage gelassen, eine WS-Verletzung ist zwar unwahrscheinlich, aber nicht gänzlich auszuschließen.
Zuletzt geändert von Markus am 09.03.2010, 09:12, insgesamt 1-mal geändert.

09.03.2010, 09:53
Ich denke das ganze ist auf Wettbewerben auch schwer zu beurteilen, wie genau die Person gestürzt ist, etc. Hätte aber wohl auch die Flachlagerung vorgezogen. Vermute aber das das ganze auf sehr niedrigem Niveau war und man lernt nun mal in der ersten Hilfe: Bei SHT, wenn ansprechbar sitzend lagern.

09.03.2010, 12:07
Das mit dem niedrigen Niveau hab ich jetzt mal überlesen... ;) :P

Nee, is schon richtig, die Aufgabe war als Gruppenaufgabe Sanitätsdienst gestellt, nicht als RD-Aufgabe. Folgerichtig haben auch fast alle Gruppen, die nur aus SanH (SB) bestanden, die Aufgabe gemäß Musterlösung gelöst, die in denen RD-Personal eingesetzt wurde, haben fast alle die Flachlagerung vorgezogen.

Interessant, die Unterschiede in der Versorgung bei unterschiedlichen Ausbildungsstufen zu sehen, ärgerlich, dass uns dafür Punkte abgezogen wurden.

@Markus: Dass die Werte bei der Patientin in der Situation normal waren, war mir schon klar. War nicht ganz ernst gemeint, leicht übertrieben... ;) Dazu kommt dann ja noch, was Max sagte, dass der Schockindex ja wirklich immer mehr an Bedeutung verliert.

09.03.2010, 19:53
Original von Buschi
Nee, is schon richtig, die Aufgabe war als Gruppenaufgabe Sanitätsdienst gestellt, nicht als RD-Aufgabe. Folgerichtig haben auch fast alle Gruppen, die nur aus SanH (SB) bestanden, die Aufgabe gemäß Musterlösung gelöst, die in denen RD-Personal eingesetzt wurde, haben fast alle die Flachlagerung vorgezogen.


Oh, davon kann ich ein Lied singen. Hat uns bei einem Bundeswettbewerb n Haufen Punkte in der Addition gekostet.
Gerrit (RettAss)
"Wir sind längst im Paradies, haben die Hölle draus gemacht!" --- ASP, Ich bin ein wahrer Satan
ASP - Sage Nein!

09.03.2010, 19:56
Tja - Medizin ist halt kein Sport.
Es ist Dein Recht, Waffen abzulehnen. Es ist Deine Freiheit, nicht an Gott zu glauben. Aber wenn jemand in Dein Haus einbricht, sind die ersten beiden Dinge, die Du tun wirst: Jemanden mit einer Waffe rufen und beten, dass er rechtzeitig da ist.

09.03.2010, 20:14
Was möchte uns der w[a|e]ise Mann denn damit jetzt sagen? ;)

09.03.2010, 20:34
Damit will ich sagen, dass es in der echten Medizin eben keine Punkte gibt. Wenn man daraus nun ein "Spiel" oder einen "Wettkampf" machen will, dann werden eben Regeln eingeführt, die manchmal sinnvoll sind, manchmal aber auch an der Sache vorbei gehen.
Es ist Dein Recht, Waffen abzulehnen. Es ist Deine Freiheit, nicht an Gott zu glauben. Aber wenn jemand in Dein Haus einbricht, sind die ersten beiden Dinge, die Du tun wirst: Jemanden mit einer Waffe rufen und beten, dass er rechtzeitig da ist.

09.03.2010, 21:46
Ach so, ja. Dann sind wir einer Meinung! ;) 8)

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