Blaulichtfahrten : ASB - Fahrer klagen an

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03.03.2009, 18:25
Wir haben bei uns regelmäßig Post von der Polizei bekommen, wenn jemand während einer Alarmfahrt geblitzt wurde (so ein Blitzer kann halt keine Sonderrechte erkennen) - wenn also niemand da ist, der sich die Fotos genau anschaut sondern die mehr oder weniger halbautomatisch ausgewertet werden passiert das ja schon von selbst. Dann muss man nur noch nachschauen, wer da grad am Steuer saß...

03.03.2009, 18:35
Doch, kann man erkennen. Wir haben in unserem Revier einige festinstallierte Blitzer und die Auswerter bei der Polizei erkennen ob Blaulicht an war oder nicht. Aber wenn ein Alarmfahrzeug mit mehr als 80 Sachen geblitzt wird gibt es trotzdem Post von der Polizei weil hier eine gewisse Toleranzgrenze überschritten ist. Und ein klärendes Gespräch mit dem Dienststellenleiter, das ein wenig mit Ärger verbunden ist. Finde ich auch gut so, ankommen ist wichtig, aber nicht um jeden Preis ...

03.03.2009, 22:06
Wir haben bei uns die ASB-Auslandsrückholer. Und wenn die ned im Ausland unterwegs sind mit ner Verlegung fahren die im Fahrdienst. Auf den Dingern ist eben wegen Rückholungen etc. pp. Blaulicht drauf. Im Fahrdienst fahren die aber NIE mit Blaulicht. Und da die Günen das wissen schreiben sie die dann auf.
[CENTER]-Solange man mit einem Fernseher keine Fliegen erschlagen kann, kann er die Zeitung nicht ersetzen-[/CENTER][CENTER]Lebbe geht weida![/CENTER]
[CENTER]-Die Geschichte lehrt uns, dass die Geschichte uns nichts lehrt...-[/CENTER]

03.03.2009, 22:21
Ja, wenn man die Fotos genau anschaut, sieht man das natürlich. Wenn aber da nur ne Sekretärin sitzt und die Kennzeichen aufschreibt und sonst nicht aufs Auto achtet, dann bekommt man halt häufiger Post...

04.03.2009, 08:50
Okay, wenn das so ist dann kann man halt nix machen.
Aber eigentlich kann man einen RTW schon sehr gut von anderen Fahrzeugen unterscheiden, auch wenn man nicht so genau hinschaut. Außerdem haben wir bei der BF ja die Behördenkennzeichen, also ohne Buchstaben nach der Städtebezeichnung ( Beispiel:HH - 2856 ) und somit würde da ein Fahrzeug auch einer " normalen Sekretärin " auffallen.
Mein persönlicher Rekord ist 13 mal geblitzt worden in 16 Stunden ... immer von derselben Anlage, aber da ich immer sehr freundlich gelächelt hatte kam da weiter nix nach *g*
Habe damals einige Fotos gesehen und es war alles deutlich zu erkennen. Gefahren bin ich aber immer so um die 65km/h, erlaubt waren 50. Die Toleranzgrenze in HH liegt bei 70km/h, was erheblich drüber ist gibt leichten bis mittelschweren Ärger ...

Gruß Jürgen

04.03.2009, 12:20
Und das finde ich auch vollkommen richtig so, dass es innerorts auch mit blau ab ner gewissen Geschwindigkeit Ärger gibt.
Den Fahrer soll mir einer zeigen, der einen RTW mit blau bei 90 km/h innerorts so im Griff hat, dass er z.B. bei nem Kind, das irgendwo auf die Straße springt oder irgendnem PKW, der plötzlich aus ner Seitenstraße rauskommt oder so noch bremsen/ ausweichen kann.

Bei so nem Kollegen saß ich aufm Beifahrersitz und wusste nicht, ob ich jetzt lieber die Augen zumachen oder dem Elend endgegen schauen soll. Aber er hat das ja alles im Griff! :rolleyes:
...meint die Bine
RS, Ausbilderin EH, SanKurs, AED und Praxisanleiterin
Studentin (Bio und Chemie auf Lehramt)

04.03.2009, 13:36
@Jürgen: Joa, vielleicht ist das hier auf dem Land alles noch ein wenig rückständiger ;-)

Denke auch, dass es auch für Blaulichtfahrten ein Tempolimit (z.B. max. 10% schneller als erlaubt) geben sollte. Der Geschwindigkeitsvorteil durch die Sonderrechte ergibt sich ja sowieso vor allem durch die zusätzlichen Vorfahrtsrechte usw. - denke, dass das reine "Gasgeben" fast nix ausmacht an der Ankunftszeit.
Die einzigen die IMHO wirklich ohne Tempolimit fahren dürfen sollten, d.h. wo es eine Rolle spielt ist die Polizei bei einer Verfolgung - wäre ja sonst albern. Aber das ist ja auch nur ein minimaler Bruchteil aller Sonderrechtsfahrten^^

04.03.2009, 14:26
Eine pauschale Grenze finde ich nicht so sinnvoll, ein Richtwert wäre besser, jedoch - wenn man es begründen kann- sollte es auch kein Problem sein darüber zu liegen.

Bsp:
1. Bundesstraße mit Tempolimit 60 wegen Lärmschutz - ist dort nur wenig Verkehr sind m.M. nach auch Geschwindigkeiten von 100 vertretbar.
2. Autobahn begrenzt auf 120, bei wenig Verkehr sind auch (abhängig vom Fahrzeug) 160 noch denkbar.
3. 30 Zone an nem Spielplatz vorbei: Nachts sind dort ja noch 40-max.50 tolerabel, aber untertags sollten man da nicht über 40 am Spielplatz vorbeidüsen.

Wie Peit schon gesagt hat, innerorts spart man vor allem durch das Vorfahrtsrecht an Zeit, allerdings kann außerorts dann schon Zeit durch erhöhte Geschwindigkeit gutmachen.

Bei uns ist es so, dass man mind 19 Jahre alt sein muss und den Führerschein schon mind. ein Jahr haben muss, um als Fahrer in Betracht zu kommen.
Mitglied bei *dem* BRK und bei den Brandpatschen

04.03.2009, 20:00
Da irrt ihr euch aber gewaltig mit dem Vorfahrtsrecht. Ein Fahrzeug auf Sonderrechtsfahrt hat nicht automatisch ein Vorfahrtsrecht gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern. Wenn beispielsweise ein RTW mit SoSi an eine Kreuzung fährt und die Ampel zeigt für ihn rot, so hat derjenige, der grün hat trotzdem Vorfahrt. Ihr zeigt mit Blaulicht UND akustischem Signal nur an, daß höchste Eile geboten ist um Menschenleben oder hohe Sachwerte zu retten oder zu schützen. Alle anderen Verkehrsteilnehmer haben dann freie Bahn zu schaffen, das Vorfahrtsrecht aber verbleibt trotzdem bei demjenigen der es besitzt und ich darf als RTW - Fahrer denjenigen nicht etwa ab oder bedrängen. Der Fahrer des RTW muß sich vergewissern ob alle anderen Verkehrsteilnehmer auf ihn aufmerksam geworden sind und ihm sozusagen die Vorfahrt gewähren. Dazu MUSS unbedingt blaues Blinklicht UND Signal eingeschaltet sein, ist dies nicht der Fall so hat er bei einem Crash ganz schlechte Karten ...

Hier mal ein Link zu einem Urteil :

http://www.herkar.de/verkehrsrecht/archivverkehrsrecht/03222d99e209ef177.php


Gruß Jürgen
Zuletzt geändert von Onkel Juergen am 04.03.2009, 20:23, insgesamt 4-mal geändert.

04.03.2009, 21:59
"Das bedeutet, dass die Regelung der Vorfahrt an einer Kreuzung grundsätzlich durch die Inanspruchnahme von Sonderrechten unberührt bleibt. Die übrigen Verkehrsteilnehmer haben dem Einsatzfahrzeug jedoch sofort "freie Bahn" zu verschaffen. Sie verzichten damit quasi vorübergehend auf Ihr Vorfahrtsrecht. "

Das ist für mich allenfalls eine juristische Feinheit - letztlich habe ich damit auf Einsatzfahrten Vorfahrt. Das damit eine erhöhte Sorgfaltspflicht einhergeht und ich selbstverständlich sicher gehen muss, dass andere Fahrzeuge mir die Vorfahrt auch gewähren ist doch selbstverständlich.
Aber darum ging es mir eigentlich auch nicht sondern um den Vorteil von hoher Geschwindigkeit bei Einsatzfahrten. Deshalb schrieb ich "Vorfahrt usw." um nicht ewig weit in die juristischen und grammatikalischen Welt hinabzutauchen. Aber ich werde die nächsten Male genau definieren was ich meine - auch wenn es eigentlich um ein vollkommen anderes Thema geht.
Hatte gehofft, dass meine Kernaussage in dem vorherigen Post auch so klar geworden wäre.

04.03.2009, 23:12
... aber genau um diese " juristische Feinheit " geht es hier ... das wirst du spätestens merken wenn du vor Gericht stehst. Du sowie auch Max haben das Wort " Vorfahrtsrecht " benutzt, aber ihr habt auf einer Sonderrechtsfahrt nun mal nicht uneingeschränkt Vorfahrt. Ich habe anhand eines Beispiels versucht euch das näher zu bringen und auch den vielen jungen Lesern hier auch, damit ihr euch im Klaren darüber seid, wie gefährlich es auf solchen Fahrten werden kann und daß ihr euch nicht in absoluter Sicherheit wiegt.
Wenn die noch jungen und unerfahrenen Mitglieder hier etwas von Vorfahrtsrecht bei Einsatzfahrten lesen dann nehmen sie das zu 100% mit auf den Weg, aber genau das ist hier fachlich nicht richtig und das wollte ich mit meinem Posting klarstellen.
Sicher kommt so manchesmal auf daß man sich mißversteht. Aber dazu sind wir ja da um das letztendlich klarzustellen.
Wenn ihr die Möglichkeit habt dann unterhaltet euch mal mit einem fachkundigen Juristen ( Verkehrsrecht ) darüber, vielleicht kommt dann eine andere Denkweise zustande.


Gruß Jürgen

05.03.2009, 15:26
Ihr diskutiert hier über irgendwelche pauschalen Geschwindigkeitslimits und Vorfahrtsregelungen.
Maximalgeschwindigkeiten sind mit Sicherheit nicht verkehrt, aber wie im normalen Verkehr muss auch mit Blaulicht die Geschwindigkeit den äußeren Umständen angepasst werden.
Blaulichtfahrten sind doch irgendwie wie alle medizinischen Notfälle. Keine Fahrt ist wie die andere. Die Geschwindigkeit ist immer so zu wählen, dass ich weder mich noch andere gefährde (§ 1 StVO, hat ja jeder schonmal irgendwie gehört).
Wenn jemand durch eine Ausbildung befähigt ist, Verantwortung für Patienten zu übernehmen, sollte er doch eigentlich auch soweit sein, Verantwortung für sich und seinen Beifahrer und ggf. einen Patienten auf der Trage zu übernehmen. Wenn nicht, sollte man mal über die Berufswahl oder das richtige Hobby nachdenken.
Klar wird man manchmal doof angemacht, wenn der KTW vor einem auf dem Weg zur Übung fünf Minuten eher da ist, weil er vielleicht an der einen oder anderen Ampel doch etwas zügiger über Rot gefahren ist. Geht auch in den allermeisten Situationen gut. Aber irgendwann gehts nicht gut. Man muss ja noch nicht mal selbst Schuld sein. Blöd ist so ein Crash immer und ein gutes Licht auf die Organisation wirft das auch nicht. Also lebe ich mit diesen blöden Sprüchen und weiß, dass zumindest mein Auto intakt ankommt und wenn doch etwas passiert, ich mir anschließend keine Vorwürfe zu machen habe.
Jeder der ein Fahrzeug mit Sonderrechten bewegt, sollte vernünftig genug sein, dies auch verantwortungsvoll zu tun. "Was man nicht im Kopf hat, hat man im rechten Fuß" darf bei HiOrgs nicht gelten.
... sagt der Malte!

05.03.2009, 15:41
@ Malte

wir diskutieren hier über das Thema weil es so gekommen ist. Was findest du so falsch daran ? Und es geht hier ja auch nicht um den venünftigen, umsichtigen und verantwortungsvollen Fahrer, um den brauchen wir uns keine Sorgen machen.
Aber mir geht es darum, wenn hier Begriffe auftauchen die man missverstehen kann oder gar unsachlich sind da ist sachliche Aufklärung schon angebracht, oder siehst du das anders ?

Gruß Jürgen
Zuletzt geändert von Onkel Juergen am 05.03.2009, 15:42, insgesamt 1-mal geändert.

05.03.2009, 17:05
@ Jürgen: Ist es dann richtig zu sagen: Ich habe Vorfahrt gegenüber den Fahrzeugen die mich als Sonder-/Wegerechts-Fahrzeug rechtzeitig erkannt haben?
Mitglied bei *dem* BRK und bei den Brandpatschen

05.03.2009, 19:14
Sozusagen. Wenn dich ein anderer Verkehrsteilnehmer wahrgenommen hat und er dich vorbei oder querfahren lässt so gibt er sein Vorfahrtsrecht an dich ab. Erst dann darfst du denjenigen passieren. Ein Vorfahrtsrecht von vornherein besitzt du definitv nicht, das möchte ich hier ganz klar deutlich machen und hoffe, daß es verständlich auch bei anderen ankommt.


Gruß Jürgen

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