Gewalt im Sanitätsdienst

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11.01.2012, 19:15
Auch wenn das hart klingt, aber was du beschriben hast ist schon ein krasser Fail.

Wenn ihr durch den Sicherheitsdienst zu ner Schlägerei alarmiert worden seit, warum war dieser dann nicht vor Ort und ist eingeschritten? Das ist denen ihr Job. Bei ner Schlägerei sollte für die Sanitätskräfte als oberste Devise gelten "Warten was rausgekrochen kommt und nachher liegen bleibt".

Es ist nicht mein Job als Sanitäter, mich in Gewaltverbrechen einzumischen. Hier geht der Eigenschutz klar vor. Dieser Schilderung zu Folge wären die Kräfte in der Lage dazu gewesen, in sicherer Entfernung zu warten bis der Sicherheitsdienst seine Aufgabe ausreichend erfüllt hat.
Ich bin als Rettungsschwimmer geboren, mit Wasser gestillt und aufgezogen! Hurra!:P

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11.01.2012, 19:30
Der Sicherheitsdienst ist deshalb wohl nicht mit gewesen weil die 1 Schlägerei nicht im Blickwinkel lag. Genau kann ich das nicht beurteilen. Der Sicherheitsdienst ich auch nur von Besuchern drauf aufmerksam gemacht worden, dass dort ein Verletzter mit Nasenbluten sei. Sie alarmierten uns. Sicherlich hätten die
Kräfte auf Eigenschutz achten sollen, aber in dieser Situation entschieden sie sich dem Patienten zu schützen / retten. Immer hin gelang es dem Rettungsassistenten weitere Schläge und Tritte zu verhindern! Die 2 Schlägerei ereignete sich fast genau vor dem Eingang. Aber mit 10 Sicherheitskräften ca. 900 Besucher in einer Sporthalle zu schützen, ist sicher schwierig.

11.01.2012, 19:58
Du MUSST meinest Erachtens eingreifen! Wir alle unterliegen in der Rechtsprechung dem Paragraph 323 c StGB und Du bist als Rettungsfachkraft ein Grant mit der Grantenstellung- / pflicht. Da du freiwillige, als Rettungsfachkraft im SSD, Sanitätsdienst oder Rettungsdienst,den Schutz und Beistandspflicht deinen Besuchern, Gästen,Schülern oder Patienten übernommen hast.

11.01.2012, 20:02
@ FHS
du musst nicht eingreifen, wenn sich welche schlagen. Da ist mir die eigene Sicherheit und Gesundheit um einiges lieber. Zudem ist der RD in 99,99% nicht dazu ausgebildet, bei schlägernden Personen einzugreifen.


Die Garantenstellung greift nur für Sanitätspersonal, wenn sie die medizinische Betreuung eines Patienten übernommen haben. Für sonstige Gäste ist der Gastgeber zuständig.
Zuletzt geändert von Dumpfbacke am 11.01.2012, 20:05, insgesamt 1-mal geändert.

11.01.2012, 20:02
Ich glaube nicht, dass die meisten SSDler sich als Rettungsfachpersonal bezeichnen sollten...
Zudem übernehme ich in der Schule keine Garantenstellung, ich bin in erster Linie Schüler.
Rettungsassistent in München, 23 Jahre

11.01.2012, 20:11
Da liegt also einer am Boden und ein Täter schlägt/tritt auf Kopf und Rumpf ein. Von wildfremden Passanten wird erwartet sie sollen eingreifen, sind ja schließlich in der Überzahl.
Das Sanitätsteam (garantiert nüchtern), das sich untereinander kennt und aufeinander eingespielt ist, soll sich aber raushalten und zuschauen wie jemand vielleicht tödlich verletzt wird - getreu dem Motto "Wenn man ein unbekanntes Problem [Schlägerei] hat, dann soll man es auf ein bekanntes [Reanimation] zurückführen"?

Zumal davon auszugehen ist, dass mir der Sicherheitsdienst sicherlich schnell den Rücken stärken kann.

*Kopfschüttel*
Zuletzt geändert von Max am 11.01.2012, 20:12, insgesamt 1-mal geändert.
Mitglied bei *dem* BRK und bei den Brandpatschen

11.01.2012, 20:33
Hallo Dumpfbacke

ich kann deinem Einwand nicht ganz folgen.

Der Sicherheitsdienst und der Sanitätsdienst sind vom Veranstalter / Ordnungsamt beauftragt worden, "Recht und Schutz" bei der Veranstaltung sicher zu stellen. Ab wann hat man den deines Erachtens die medizinische Betreuung des Patienten übernommen? Für mich beginnt diese Betreuung, oder nennen wir sie lieber Verantwortung für meine Besucher, mit der Alarmierung zum Einsatz bzw. mit antritt des Dienstes. Ich bin auch der Ansicht, dass man Personen (Täter und Opfer),auch ohne grossen Lehrgang trennen kann. Aus meiner Erfahrung weis ich, dass solche Leute, die andere Schlagen, meist betrunken (motorisch eingeschränkt) und sehr feige sind.

11.01.2012, 20:35
@ Max
Wer sagt, daß der Sanitätsdienst in der Überzahl ist?
Die meisten San-Absicherungen werden mit 2 bis 4 Personen gemacht. Und wenn von 2 einer ausfällt, weil verletzt, dann hat der andere Sani keine Gelegenheit mehr, sich um die anderen Verletzen zu kümmern.

Dazu: Wieso schreitet der vorhandene Sicherheitsdienst nicht ein? Bei fast jeder Veranstaltung ist es mittlerweile Pflicht, Ordner zu stellen, sonst wird die Veranstaltung vom Ordnungsamt nicht genehmigt.

11.01.2012, 20:38
Wenn ich das Gefühl habe, die schlagen da jemanden tot und ich die Möglichkeit sehe, ohne große Gefährdung, das zu beenden, dann würde ich auch einschreiten.
Aber wenn nachher die Sanis selbst zu Patienten werden und möglicherweise nicht mehr einsatzfähig sind, dann kannst du den Auftrag des SanDienstes auch nicht mehr erfüllen.
Rettungsassistent in München, 23 Jahre

11.01.2012, 20:40
Hallo Choleos

vielleicht hast du Recht mit der Rettungsfachkraft.....
Aber im Gegensatz bist du sicherlich mehr mit der Versorgung von Patienten vertraut, als so mancher Schüler oder sogar Lehrer. Wirst du dann nicht genau auf Grund dieser Tatsache im Notfall zum Garanten? Ich denke schon. Natürlich bist du Schüler, aber ein ganz besonderer, der in Falle eines Falles Leben retten kann.

@ Choleos

das war von meinem Kollegen nicht geplant, sich verletzen zu lassen. 1000 mal ist das gut gegangen und jetzt halt nicht so gut.

@Dumpfbacke

Die Ordnungsverfügung des Kreises hat für diese Veranstaltung 10 Sicherheitskräfte und 3 Rettungsfachkräfte vorgesehen. Wie bereits geschrieben, kannst du mit 10 Kräften nicht 900 Gäste so absichern wie Du dir das vorstellst. Diese Kräfte sind auch in der Festhalle postiert um dort ein zugreifen, kommt es aber am anderen Ende der Halle, die mit ca. 850 feiernden Gästen gefüllt ist, zum Einsatz muss man auch da durch kommen. Das dauert halt seine Zeit. Im Übrigen verhält sich es mit solchen Veranstaltungen auch so, dass man mit zu viel Sicherheitspräsents, Schlägereien auch provozieren kann.

Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von FHS Sanitätsdienst am 11.01.2012 20:57.

Edit Buschi: Dreifachposting zusammengefügt.

11.01.2012, 20:57
Original von FHS Sanitätsdienst
Hallo Choleos

vielleicht hast du Recht mit der Rettungsfachkraft.....
Aber im Gegensatz bist du sicherlich mehr mit der Versorgung von Patienten vertraut, als so mancher Schüler oder sogar Lehrer. Wirst du dann nicht genau auf Grund dieser Tatsache im Notfall zum Garanten? Ich denke schon. Natürlich bist du Schüler, aber ein ganz besonderer, der in Falle eines Falles Leben retten kann.

Aber nicht mehr zum Garanten, als dass du mehr tun musst, um zu verhindern, dass jemand auf die Schnauze kriegt - als jeder andere Festbesucher.

Von keinem Festbesucher wird verlangt sich in eine Schlägerei einzumischen! Was aber verlangt wird und eindeutig zumutbar ist, einen Notruf abzusetzen bzw. Hilfe holen und "den Platz für nachrückende Kräfte zu markieren" (Schreiend im Kreisrennen?).

Ich kanns einfach nicht verstehen, wie Leute auf die Idee kommen, man MÜSSTE sich als Sani in Schlägereien aktiv einmischen. Wer das will, solls machen, wenn ich mir allerdings nicht zu 10000% sicher bin, dass ich da unverletzt rauskomm, würd ich mich da hüten...
Endlich EH! 04.05.2008!

11.01.2012, 20:59
Natürlich kennen mich die meisten Lehrer und auch viele Schüler, sie wissen was ich mache und werden mir (hoffentlich) in einer solchen Situation vertrauen.
Ich würde aber den einfachen Erst-Helfer-SSDler nie als Garanten sehen.
Ich mache mir keine Sorgen, dass ich absichtlich wegsehen könnte, aber wie ich genau reagieren würde hängt dann vom Einzelfall ab.
Ich würde von keinem meiner SSDler verlangen, dass er einschreitet, der SSD an einer normalen Schule ist keine Dienstleistung, er ist ein pädagogisches Projekt, die Verantwortung liegt beim Lehrer, auch wenn der vielleicht nur einen EH-Kurs hat.
Bei mir ist ohnehin nicht die rechtliche Verpflichtung ausschlaggebend, es sollte jedem gegen seinen Gerechtigkeitssinn gehen, wenn er so etwas beobachtet.
Deine Sanis hatten die Verantwortung für die ganze Veranstaltung, sie dürfen also nicht schon nach einem Einsatz verschlissen sein, da sie ja nocch eine andere wichtige Verpflichtung haben.
Wie heißt das rechtlich, wenn ich z.B. als Kindergartennanny nicht Erste Hilfe leisten muss, weil ich sonst die Aufsichtspflicht den Kindern gegenüber vernachlässigen würde? Das könnte doch auch für deine Sanitäter gelten.
Es wird ja auch Möglichkeiten geben, den Angreifer anders von dem Opfer abzulenken, ohne sich selbst zu gefährden, oder Hilfe mit den Umstehenden zu organisieren.
Zuletzt geändert von Choleos am 11.01.2012, 21:01, insgesamt 1-mal geändert.
Rettungsassistent in München, 23 Jahre

11.01.2012, 21:02
Ihr habt Recht, der Sanitätsdienst hat eine Garantenstellung. Jedoch nicht nur für den einzelnen, sondern für alle Teilnehmer der Veranstaltung sowie das Personal, halt je nach Auftrag.
Das heißt für mich, dass ich mich nicht nur aus Eigenschutz ( §323c StGB sieht diesen vor: "...ohne erhebliche eigene Gefahr..."), sondern auch wegen der Garantenstellung meine Finger da raus halte. Wenn ich schließlich bei der Schlägerei selbst verletzt werde, dann verletze ich somit auch die Garantenpflicht gegenüber allen anderen, da ich ja als Verletzter nichtmehr dazu in der Lage bin, mich um solche zu kümmern.

Der Sicherheitsdienst jedoch ist, wie der Name sagt, für die Sicherheit und Ordnung der Veranstaltung zuständig und i.d.R. dazu ausgebildet, in solchen Situationen wie Schlägereien einzugreifen und zu handeln.

Und wenn der mich zu ner Schlägerei alarmiert, dann gehe ich davon aus, dass die Sicherheitsleute auch unterwegs sind, da sie ja davon wissen und es ihr Job ist, sich darum zu kümmern.

Außerdem: Die Garantenstellung ergibt sich doch in der Regel aus einem entsprechenden Vertrag, wenn ich das richtig im Kopf habe. Also für den SSD nicht interessant.

@ Gorld: Außerdem kommt noch dazu, dass zumindest das DRK dann Probleme mit dem Grundsatz der Neutralität bekommen dürfte. Denn wer ist Täter und wer Opfer? Wenn man aktiv eingreift, also mitmischt, ergreift man wohl automatisch partei.

@ FHS Sanitätsdienst: Es gibt eine Funktion, die "Bearbeiten" heißt. Du findest den Button hierfür über deinem Posting.
Zuletzt geändert von LevSani am 11.01.2012, 21:06, insgesamt 1-mal geändert.
Ich bin als Rettungsschwimmer geboren, mit Wasser gestillt und aufgezogen! Hurra!:P

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www.drk-lev.de

11.01.2012, 21:13
Original von LevSani
@ Gorld: Außerdem kommt noch dazu, dass zumindest das DRK dann Probleme mit dem Grundsatz der Neutralität bekommen dürfte. Denn wer ist Täter und wer Opfer? Wenn man aktiv eingreift, also mitmischt, ergreift man wohl automatisch partei.

Jetzt lassen wir die Kirche aber mal im Dorf.....:P
Endlich EH! 04.05.2008!

11.01.2012, 21:19
Der Garant ist ein Rechtsbegriff, und dieser gilt nicht für einen Schulsanitäter.

War vielleicht etwas missverständlich formuliert, in eine Schlägerei würde ich mich wahrscheinlich auch nicht einmischen, in einen versuchten Totschlag aber sehr wohl (und wenn ich dem Täter auch nur eine mit dem Koffer überziehe).

Mit der Argumentation Eigenschutz und Garant gegenüber den restl. Gästen müsstet ihr euch dann aber auch raushalten, falls euer Kollege am Boden liegt und totgeschlagen wird!
Mitglied bei *dem* BRK und bei den Brandpatschen

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