Pflichten während der Ausbildung

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03.08.2014, 17:59
Hallo ihr Lieben,

da unter uns ja auch einige Auszubildende zum RA weilen interessiert mich, welche Pflichten ihr bei der Ausbildung erledigen müsst.
Führt ihr ein Ausbildungsnachweisheft mit Tätigkeitsnachweis?
Müsst ihr monatliche Einsatzberichte oder Fachaufsätze schreiben?
Wird euer Wissen abgefragt wenn ihr RTW Prakti seit? Wenn ja wie?

Liebe Grüße,
Nora

03.08.2014, 21:03
Ich war vor vielen Jahren ja mal in der Situation, bin aber auch mit den aktuellen Gegebenheiten in unserer Firma vertraut.

Das Führen eines Ausbildungsnachweisheftes ist meines Wissens durch die Prüfungsordnungen vorgeschrieben. Also wird auch bei uns ein Tätigkeitsnachweis / Berichtsheft von den Azubis verfasst, der im Qualitätsmanagementsystem einheitlich vorgegeben ist.

Dazu verfasst jeder Azubi / Jahrespraktikant einen Einsatzbericht pro Monat, diese sind zum Abschlussgespräch mitzubringen und bilden die Grundlage für das Feststellungsgespräch des Ausbildungserfolges.

Die "dreijährigen" Auszubildenden verfassen auch eine Facharbeit, das legt die gemeinsame Landes- Rettungsdienstschule der Hilfsorganisation fest. Den Jahrespraktikanten, die jetzt ja aussterben, bleibt das erspart.

Einsätze werden bei uns i.d.R. grundsätzlich vom gesamten Team reflektiert (Dazu zählen auch die Notärzte). Insofern kommt kein Azubi um ein kritisches Feedback herum. Inwieweit nun direkt am Patienten angeleitet wird oder die Nachbesprechung in Form eines Frage-Antwort-Spiels durchgeführt wird, hängt A.) vom Engagement und Stil des jeweiligen (Lehr-) Rettungsassistenten und B.) vom Ausbildungsstand bzw. der fachlichen Sicherheit des Azubis ab.

Azubis werden bei uns nach der RS-Prüfung und Ableistung von 200 Einsätzen nach der Prüfung sofort als zweiter Mann auf dem RTW eingesetzt. KTWs gibt es bei uns kaum. Insofern ist die Prakti-Zeit eher kurz. Allerdings arbeiten die Azubis fest mit einem Praxisanleiter/LRA in einer Schicht, die für eine hochwertige Anleitung im Anerkennungsjahr sorgen soll.
Zuletzt geändert von Hajo Behrendt am 03.08.2014, 21:13, insgesamt 1-mal geändert.
35 Jahre, Im-RTW-beim-Patienten-Sitzer, hauptamtlicher "Zivi"-in-den-Hintern-Treter, ehrenamtl. Löschknecht, Obermufti von einigen SSDs -- im schönsten Bundesland der Welt: Schleswig-Holstein!

04.08.2014, 18:04
Bei uns erfolgt der Tätigkeitsnachweis über einen Wochenbericht, der vom Land gefordert wurd, hierin sind alle Dienste mit Einsätzen zu führen. Zudem gibt es in Hessen einen Katalog an Dingen, die am Ende vorgelegt werden müssen (Fortbildungsstunden, 100 Einsätze, 20 Notfallberichte,...). Diese werden am Ende zur Beantragung der Urkunde ans RP geschickt.
Einsatzberichte werden 2 pro Monat geschrieben, Aufsätze ab und zu mal, je nach persönlicher Motivation bzw. dem Engagement des RA/Praxisanleiters.
Azubi-Unterrichte umfassen einen Tag pro Monat mit unserem LRA.
Wissensabfragen hängen sehr von der Motivation des RA, mit dem man fährt, des LRA und des Praxisanleiters ab, dem man zugeteilt ist. Wenn man an einen engagierten Kollegen gerät, sitzt man auch schon mal ab und zu ne Stunde im RTW und unterhält sich über dies und das fachliche.
Das war jetzt der part im dritten Lehrjahr, da wir bei uns dreijährig ausbilden. Im ersten Lehrjahr ist all das wie oben, zudem kommt natürlich zunächst die Einarbeitung in die Wache. Zudem muss man einen Katalog an praktischen Aufgaben üben und Fallbeispiele gedanklich durchsprechen, hier am Tag 2-3 Themenbereiche über die kompletten 4 Monate Praktikantenzeit.
meine ich ... RA-Azubi ... Ex-SSDler am WEG Büdingen; Feuerwehrler bei der örtlichen FF; Mitglied beim MHD und dort bei SanDiensten, Fahrzeugpflege, im KatS und als Gruppenleiter bei der Jugend dabei; 18 Jahre

04.08.2014, 21:44
In Bayern werden wohl nur die Anlage über das Abschlussgespräch, die Einsatzberichte und eine Stundenbescheinigung (mind. 50% RTW als Dritter) des Wachleiters vom Land vor Ausstellung der Urkunde gefordert.

Theoretische und praktische Ausbildung und Abfrage an der Rettungswache variiert je nach LRA ,Auszubildendem und Organisation. Abschlussgespräche können ebenso einen prüfenden, wie auch Kaffeeplausch - Charakter haben. Ab dem Jahr nach dem Staatsexamen gilt die normale 30-Stunden FoBi Pflicht, im Jahr des Staatsexamens gelten alle RA-Schul-Stunden als FoBi-Stunden, also sind meist keine Pflicht-Stunden mehr offen. Davon ausgenommen natürlich alle Pflicht-FoBi der Wache.
Feste Schichten mit dem LRA existieren an meiner Wache nur zu Beginn der Ausbildung.

Alles in Allem hat Bayern vermutlich die laschesten Regeln um an die Urkunde zu kommen.
Rettungsassistent in München, 23 Jahre


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