Seite 8 von 8: Vorherige | 1 ... 4, 5, 6, 7, 8
31.10.2011, 15:35
Original von Oskar
,Ja hört sich vllt doof an, aber im Kriegsfall währen die ABC-Erkunder, DeKon Fahrzeuge , THW-Fahrzeuge mit KatS-Emblem und alles vom DRK die einziegen, die frei agieren dürften. Feuerwehr, Malteser usw. dürften sie abschießen .
31.10.2011, 15:53
31.10.2011, 15:59
31.10.2011, 16:01
31.10.2011, 16:02
31.10.2011, 16:27
Original von Oskar
Ja hört sich vllt doof an, aber im Kriegsfall währen die ABC-Erkunder, DeKon Fahrzeuge , THW-Fahrzeuge mit KatS-Emblem und alles vom DRK die einziegen, die frei agieren dürften. Feuerwehr, Malteser usw. dürften sie abschießen.
31.10.2011, 19:32
Original von Oskar
Ja hört sich vllt doof an, aber im Kriegsfall währen die ABC-Erkunder, DeKon Fahrzeuge , THW-Fahrzeuge mit KatS-Emblem und alles vom DRK die einziegen, die frei agieren dürften. Feuerwehr, Malteser usw. dürften sie abschießen.
31.10.2011, 19:59
Original von madhef
Übrigens: Wer meint, daß ein Schutzzeichen wirklich schützt, der sollte mal die rosarote Brille absetzen.
01.11.2011, 22:19
01.11.2011, 23:26
Original von Maxi
Warum dürfen die denn kein rotes Kreuz benutzen, wenn sie keine Kreuzler sind?
§ 125 OWiG Benutzen des Roten Kreuzes oder des Schweizer Wappens
(1) Ordnungswidrig handelt, wer unbefugt das Wahrzeichen des roten Kreuzes auf weißem Grund oder die Bezeichnung "Rotes Kreuz" oder "Genfer Kreuz" benutzt.
(2) Ordnungswidrig handelt auch, wer unbefugt das Wappen der Schweizerischen Eidgenossenschaft benutzt.
(3) Den in den Absätzen 1 und 2 genannten Wahrzeichen, Bezeichnungen und Wappen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
(4) Die Absätze 1 und 3 gelten für solche Wahrzeichen oder Bezeichnungen entsprechend, die nach Völkerrecht dem Wahrzeichen des roten Kreuzes auf weißem Grund oder der Bezeichnung "Rotes Kreuz" gleichstehen.
(5) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
01.11.2011, 23:42
02.11.2011, 00:29
Original von LevSani
Diese sind angeblich vom IKRK gestellt worden...
02.11.2011, 16:10
Original von Hajo Behrendt
Sollte man sich vllt. mal eintragen lassen. Mit den Abmahnungen und Klagen könnte man bestimmt gutes Geld verdienen...
02.11.2011, 16:32
Original von Oskar
Sonst könnte ich ja auch ein Patent auf das Buch anmelden, Buschi eines auf ein Wasserglas, LevSanni auf den Tisch und madhef auf den Stuhl.
02.11.2011, 17:43