16.05.2014, 23:15
17.05.2014, 07:57
17.05.2014, 09:47
17.05.2014, 14:55
18.05.2014, 21:51
Original von Hajo Behrendtdie Alkoholtupfer für die BZ-Messung sind bei den Lanzetten im Diagnostikboden verortet.
18.05.2014, 21:55
TRGS 510, Abs. 4,2i
(11) Gefahrstoffe durfen nicht in unmittelbarer Nahe von Arzneimitteln , Lebens- oder Futtermitteln einschließlich deren Zusatzstoffe, Kosmetika und Genussmitteln aufbewahrt oder gelagert werden. Eine unmittelbare Nahe liegt insbesondere bei akut toxischen (Ka- tegorie 1, 2 und 3), sehr giftigen, giftigen (nach RL 67/548/EWG), karzinogenen, Keimzell- mutagenen und reproduktionstoxischen Stoffen (nach CLP-VO Kategorie 1A oder 1B) vor, wenn sie im selben Raum aufbewahrt oder gelagert werden. Grundsatzlich sollen auch bei allen anderen Gefahrstoffen diese in getrennten Raumen aufbewahrt/gelagert werden;
wenn aus betrieblichen Grunden zwingend notwendig, mussen diese zumindest durch einem horizontalen Abstand großer 2 m getrennt sein.
19.05.2014, 06:10
Original von andreasOriginal von Hajo Behrendtdie Alkoholtupfer für die BZ-Messung sind bei den Lanzetten im Diagnostikboden verortet.
Auch wenn das jetzt offtopic ist...
Wofür benutzt ihr denn die Alkoholtupfer?
LG Andreas
19.05.2014, 16:23
Original von MaxiOriginal von andreasOriginal von Hajo Behrendtdie Alkoholtupfer für die BZ-Messung sind bei den Lanzetten im Diagnostikboden verortet.
Auch wenn das jetzt offtopic ist...
Wofür benutzt ihr denn die Alkoholtupfer?
LG Andreas
Desinfektion bzw Reinigung der Punktionsstelle vor der BZ Messung.
19.05.2014, 16:40
19.05.2014, 21:36
13.06.2014, 08:57