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06.08.2014, 05:57
Original von -Anja.-
Gut, und das Essen ausgeben und füttern darf man.
06.08.2014, 06:54
Original von gorldOriginal von -Anja.-
Uni Bonn
-> Insbesondere Jugendarbeitsschutz Absatz 1-2.8, Absatz 2.12, 2.13, 2.16, 2.17
-> Beschäftigung von Kindern § 5 Absatz 3
-> Beschäftigungsverbote und -einschränkungen § 22 Absatz 1 Abschnitt 1-7
Reichts oder willst noch n paar?
Aus den Gesetzesverweisen gehen deine genannten Beispiele nicht hervor. Das verlinkte Dokument der Uni Bonn ist zwar schön und gut,dort werden im Vergleich zu Gesetzen zwar konkretere Aussagen getroffen, juckt aber jeden anderen Praktikanten an jedem anderen Haus nicht.
Deshalb: Vorsicht mit irgendwelchen allgemeingültigen Aussagen, die dann letzendlich weder Hand und Fuß haben und am Ende auch von internen Regelungen abhängen können.
beim absichtlichen Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen der Gruppen 3 und 4 im Sinne der Richtlinie 90/679 EWG (Stoffe, die eine schwere Krankheit beim Menschen hervorrufen können) ausgesetzt sind.
Arbeiten, die mit Unfallgefahren verbunden sind,...
Nicht erlaubt für Praktikanten zwischen dem 15- und 18. Lebensjahr sind folgende
Tätigkeiten:
Alle Tätigkeiten, bei denen die Möglichkeit besteht, Kontakt mit Körperflüssigkeiten zu haben.
-
Zutritt zum OP und zu den Intensivstationen.
-
Verabreichen von Medikamenten, Auskunft erteilen an Dritte.
Artikel 6
Allgemeine Pflichten des Arbeitgebers
(1) Im Rahmen seiner Verpflichtungen trifft der Arbeitgeber die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer erforderlichen Maßnahmen, einschließlich der Maßnahmen zur Verhütung berufsbedingter Gefahren, zur Information und zur Unterweisung sowie der Bereitstellung einer geeigneten Organisation und der erforderlichen Mittel.
ABSCHNITT II
PFLICHTEN DES ARBEITGEBERS
Artikel 5
Allgemeine Vorschrift
(1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer in bezug auf alle Aspekte, die die Arbeit betreffen, zu sorgen.
06.08.2014, 12:10
06.08.2014, 12:18
Hier finden sich biologische Arbeitsstoffe, die als Krankheitserreger gelten und bei denen die verursachte Infektionskrankheit ernstere Folgen im Vergleich zu denen der Risikogruppe 2 hat und auch leichter übertragbar ist.
06.08.2014, 12:37
06.08.2014, 12:46
Das alleinige betreuen von Patienten, was ich teilweise auch gemacht habe: Jugendarbeitsschutzgesetz 2.13Arbeiten, die mit Unfallgefahren verbunden sind,...]
06.08.2014, 15:12
06.08.2014, 16:18
Original von -Anja.-
@Johanniter: Bei einem Patient, der im Bereich der Essensaufnahme kerngesund ist, seh ich kein Problem, wenn ein Praktikant ihm das Brötchen hinhält...
06.08.2014, 17:21
Original von JohanniterOriginal von -Anja.-
@Johanniter: Bei einem Patient, der im Bereich der Essensaufnahme kerngesund ist, seh ich kein Problem, wenn ein Praktikant ihm das Brötchen hinhält...
Das sehe ich anders. Aber gut.
06.08.2014, 17:35
Original von Sam112Original von JohanniterOriginal von -Anja.-
@Johanniter: Bei einem Patient, der im Bereich der Essensaufnahme kerngesund ist, seh ich kein Problem, wenn ein Praktikant ihm das Brötchen hinhält...
Das sehe ich anders. Aber gut.
Was bleibt dem Praktikanten dann noch?Mensch ärgere dich nicht spielen, n bissl Diagnostik machen und bei der Doku helfen?
06.08.2014, 18:16
06.08.2014, 20:38
06.08.2014, 20:47
Original von Don Spekulatius
Eigentlich ist es doch ganz einfach aber doch wieder nicht:
Der Gesetzgeber hätte eine Chance gehabt, genau zu definieren, was Praktikanten denn so dürfen und was nicht. Hat er aber (wie so oft) nicht getan, und so gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Praktikant X macht sein Praktikum in der Klinik, freut sich über das, was er darf, akzeptiert das, was er nicht darf und gut.
2. Praktikant Y fragt gleich alles nach und nötigt alle Verantwortlichen, die Gesetze zu lesen und sich damit zu beschäftigen. Dann kommen sie rasch zu dem Schluß, dass eigentlich niemand weiß, welche Tätigkeiten in der Medizin nun die Entwicklung eines Jugendlichen stören und was der Gesetzgeber damit meint.
Ergo: Es gibt Fragen, die sollte man nicht stellen. Man DARF sie natürlich stellen, kommt dann aber eben nicht weiter.
06.08.2014, 20:54
06.08.2014, 20:59