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10.01.2010, 12:23
11.01.2010, 21:01
Original von Buschi
Damit weiß dann doch der Lehrer jederzeit, wo sein Schüler ist, was er macht und hat damit seiner Aufsichtspflicht genüge getan. Richtig?
11.01.2010, 21:53
Original von Gerd
FAZIT: Eine abschließende Klärung wird es hier im Forum nicht geben können.
12.01.2010, 19:17
12.01.2010, 19:26
Original von Chris
Zumindest für den Regierungsbezirk Schwaben, ich gehe davon aus für ganz Bayern, besteht ab Eintreffen eines Schulsanitätsdienstes keine Aufsichtspflicht mehr für die Lehrkraft, der SSD übernimmt dann die Aufsicht (so abwegig es erscheinen mag kann laut Ministerialbeauftragtem sogar ein fünftklässler diese Aufsicht übernehmen
12.01.2010, 19:34
12.01.2010, 19:36
12.01.2010, 19:38
Original von gorld
Das heißt aber doch noch laaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaange nicht, dass hier die Aufsichtspflicht an die SSDler abgegeben wird!
Sondern nur, dass sich dann halt die Schulleitung das Sekretariat um die Person kümmern muss, genau so, wie wenn es gar keinen SSD gäbe.
gruß